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Barrierefreiheit und Zielgruppe

Was bedeutet das BFSG für meinen Pflegedienst?

Kurz und einfach erklärt

Es gibt ein Gesetz zur Barrierefreiheit. Es verlangt mehr von Seiten im Internet.

Ob es Ihren Dienst betrifft, hängt vom Fall ab. Lassen Sie das rechtlich prüfen. Eine barrierefreie Seite ist aber in jedem Fall eine gute Wahl.

Wir richten uns nach anerkannten Regeln. Wir achten auf gute Kontraste und klare Texte. Man kann die Seite mit der Tastatur bedienen.

Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Wenn nötig, arbeiten wir mit Ihrem Berater zusammen.

Antwort

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und erhöht die Anforderungen an digitale Angebote spürbar. Ob und in welchem Umfang Ihr konkreter Dienst rechtlich verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Unternehmensgröße und Art der angebotenen Dienstleistungen, und sollte rechtlich geprüft werden. Eine barrierefreie Website ist aber in jedem Fall die zukunftssichere und reputationsfördernde Wahl.

Wir orientieren uns an den international anerkannten Standards der WCAG 2.2 auf Stufe AA und gestalten Ihre Website so, dass sie diesen Anforderungen entspricht: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Beschriftungen und klare Strukturen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen wir dabei ausdrücklich nicht, aber wir setzen den technischen und gestalterischen Rahmen sauber um und arbeiten bei Bedarf mit Ihrer rechtlichen Beratung zusammen.