Was bedeutet das BFSG für meinen Pflegedienst?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und erhöht die Anforderungen an digitale Angebote spürbar. Ob und in welchem Umfang Ihr konkreter Dienst rechtlich verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Unternehmensgröße und Art der angebotenen Dienstleistungen, und sollte rechtlich geprüft werden. Eine barrierefreie Website ist aber in jedem Fall die zukunftssichere und reputationsfördernde Wahl.
Wir orientieren uns an den international anerkannten Standards der WCAG 2.2 auf Stufe AA und gestalten Ihre Website so, dass sie diesen Anforderungen entspricht: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Beschriftungen und klare Strukturen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen wir dabei ausdrücklich nicht, aber wir setzen den technischen und gestalterischen Rahmen sauber um und arbeiten bei Bedarf mit Ihrer rechtlichen Beratung zusammen.
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