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Marketing & Belegung

Pflegekurse für Angehörige: Kursseite bringt Anfragen

Pflegekurse für Angehörige stehen meist nur als Halbsatz auf der Website. So wird daraus eine Kursseite mit Terminraster, klaren Angaben und Anmeldung.

13 Min. Lesezeit PflegekurseAngehörigeTerminbuchungAmbulante Pflege

Kurz und einfach erklärt

Es geht um Kurse zur Pflege für Angehörige. Auf manchen Seiten steht dazu nur ein halber Satz.

Wer einen Kurs sucht, findet so nichts Konkretes. Wann ist der nächste Termin? Ist noch ein Platz frei?

Eine eigene Kursseite hilft. Ein Kalender zeigt die Termine. Klare Angaben nennen Ort, Dauer und Kosten.

Die Anmeldung bleibt kurz. Sie fragt nur, was für den Kurs nötig ist. Der Kurs ist oft der erste Kontakt zu Ihnen.

Wir bauen Ihre Kursseite.

Pflegekurse für Angehörige sind gesetzlich verankert und für die Teilnehmenden unentgeltlich. Auf den Websites ambulanter Dienste stehen sie trotzdem meist nur als Halbsatz unter weiteren Leistungen. Wer wissen will, wann der nächste Kurs beginnt, wie lange ein Abend dauert und ob noch ein Platz frei ist, findet nichts Konkretes und ruft deshalb auch nicht an. Eine eigene Kursseite mit Terminraster, acht klaren Angaben und einem kurzen Anmeldeformular macht aus dem Halbsatz einen Anfragekanal, der das ganze Jahr trägt. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben auf die Seite gehören, wie das Raster aufgebaut wird und wie die Anmeldung datensparsam und barrierearm bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Knapp 5,7 Millionen (Statistisches Bundesamt) Menschen waren im Dezember 2023 pflegebedürftig, 86 Prozent (Statistisches Bundesamt) davon wurden zu Hause versorgt. Die Zielgruppe für Pflegekurse sitzt in genau diesen Haushalten.
  • Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, Schulungskurse für Angehörige unentgeltlich durchzuführen; nach Absatz 2 können sie geeignete andere Einrichtungen damit beauftragen (SGB XI). Ihr Dienst kann diese Rolle übernehmen, und die Website macht sie sichtbar.
  • Ein Monatsraster mit markierten Terminen beantwortet die erste Frage schneller als jeder Fließtext: Wann ist der nächste Kurs, und passt er in meine Woche.
  • 3,1 Millionen (Statistisches Bundesamt) Pflegebedürftige wurden Ende 2023 ausschließlich mit Pflegegeld versorgt, überwiegend durch Angehörige. In diesen Haushalten ist kein Dienst im Haus, und der Kursabend ist oft der erste persönliche Kontakt.
  • Die Anmeldung braucht erfahrungsgemäß vier Felder, nicht vierzehn. Jedes zusätzliche Pflichtfeld ist ein Grund mehr, das Formular zu schließen, und jede Angabe muss für die Durchführung erforderlich sein.

Warum die Kursseite mehr bringt als ein Halbsatz

Angehörige, die zum ersten Mal pflegen, recherchieren zuerst im Netz und erst danach am Telefon. 80 Prozent (Statistisches Bundesamt) der 45- bis 64-Jährigen haben 2025 in den drei Monaten vor der Befragung im Internet nach Informationen über Waren und Dienstleistungen gesucht, bei den 65- bis 74-Jährigen waren es 65 Prozent (Statistisches Bundesamt). Das ist genau die Altersgruppe, die pflegt oder gepflegt wird. Die Kursseite konkurriert also nicht mit dem Telefon, sondern mit der Ergebnisliste einer Suche: Wer dort eine Seite mit Datum, Uhrzeit und Ort findet, klickt weiter; wer nur den Satz findet, dass Kurse angeboten werden, klickt zurück. Wie Sie die übrigen Inhalte für diese Zielgruppe aufbauen, steht in Website-Inhalte für Angehörige.

Der zweite Grund ist der Zeitdruck. Paragraf 2 Absatz 1 Pflegezeitgesetz gibt Beschäftigten das Recht, bis zu zehn Arbeitstage (Pflegezeitgesetz) der Arbeit fernzubleiben, wenn sie in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisieren müssen; für denselben Anlass sieht Paragraf 44a Absatz 3 SGB XI einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr (SGB XI) vor, sofern für diesen Zeitraum weder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber noch Kranken- oder Verletztengeld beansprucht werden kann. In diesen zwei Wochen fallen die Entscheidungen: Pflegegrad beantragen, Hilfsmittel besorgen, Dienst auswählen, Handgriffe lernen. Eine Kursseite, die in dieser Woche gefunden wird, wirkt erfahrungsgemäß stärker als jede Anzeige im Gemeindeblatt. Den passenden Nachbarinhalt liefert die Ratgeberseite zum Pflegegrad.

Warum das Thema in Ihr Einzugsgebiet passt

Ende 2023 gab es in Deutschland 15 549 (Statistisches Bundesamt) ambulante Pflegedienste einschließlich der ambulanten Betreuungsdienste. In einem Einzugsgebiet mit einer Handvoll Anbietern entscheidet häufig nicht der größere Fuhrpark, sondern die Seite, die eine konkrete Frage beantwortet. Ein sichtbarer Kurstermin ist eine solche Antwort, und er kostet den Dienst nichts außer der Pflege der Seite. Wie daraus lokale Sichtbarkeit wird, zeigt Local SEO für Pflegedienste.

Was Paragraf 45 SGB XI für die Kursseite vorgibt

Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen (SGB XI). Die Norm nennt auch das Ziel: Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern (SGB XI). Für Ihre Seite heißt das zweierlei. Erstens ist der Kurs für Teilnehmende kostenfrei, und das darf deutlich dort stehen, wo es gelesen wird. Zweitens ist der Kurs keine Verkaufsveranstaltung, sondern eine gesetzliche Leistung; die Tonlage der Seite sollte das widerspiegeln.

Durchführen müssen die Kassen den Kurs nicht selbst. Nach Paragraf 45 Absatz 2 SGB XI kann eine Pflegekasse die Kurse selbst, gemeinsam mit anderen Pflegekassen oder durch beauftragte geeignete andere Einrichtungen durchführen lassen (SGB XI); über die einheitliche Durchführung und die inhaltliche Ausgestaltung können die Landesverbände nach Paragraf 45 Absatz 3 SGB XI Rahmenvereinbarungen mit den Trägern schließen (SGB XI). Genau an dieser Stelle sitzt der ambulante Dienst. Zwei weitere Sätze der Norm gehören ebenfalls auf die Seite: Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung statt (SGB XI), und die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten, ohne dass die Pflicht zu Kursen vor Ort entfällt (SGB XI). Wer beide Wege anbietet, schreibt beide auf die Seite: Einzelschulung zu Hause und Kursabend in den eigenen Räumen.

Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen.

Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI

Die acht Angaben, ohne die niemand anfragt

Eine Kursseite scheitert selten am Text und weit häufiger an fehlenden Angaben. Wer sich anmelden will, sucht acht Angaben, und die Seite liefert sie entweder in den ersten zwei Bildschirmhöhen oder gar nicht. Die folgende Liste ist die Mindestausstattung; alles Weitere, also Inhalte je Abend, Name der Kursleitung oder Ausstattung des Raums, kann darunter stehen.

  • Termin und Uhrzeit je Abend, als Datum ausgeschrieben und nicht nur als Wochentag. Ein Raster mit vier markierten Terminen wird schneller erfasst als ein Absatz mit vier Datumsangaben.
  • Dauer der Reihe und Dauer eines Abends. Angehörige organisieren eine Betreuung für die Zeit ihrer Abwesenheit und brauchen dafür eine Zahl, keine Formulierung wie am frühen Abend.
  • Ort mit Adresse, Etage und Angabe zur Erreichbarkeit. Ob es einen Aufzug und einen Parkplatz gibt, entscheidet bei Angehörigen älterer Menschen häufiger über die Teilnahme als das Programm.
  • Kosten. Nach Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI sind die Schulungskurse unentgeltlich durchzuführen (SGB XI); dieser Punkt gehört sichtbar auf die Seite und nicht in eine Fußnote.
  • Teilnehmerkreis. Die Norm nennt Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen (SGB XI); Nachbarn und Ehrenamtliche fallen darunter, sofern sie an einer solchen Tätigkeit interessiert sind.
  • Anmeldeweg mit Formular und Telefonnummer nebeneinander. Wer abends um zehn sucht, füllt das Formular aus; wer vormittags sucht, ruft an.
  • Alternative Einzelschulung zu Hause, sofern Sie sie anbieten. Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI sieht die Schulung in der häuslichen Umgebung ausdrücklich vor (SGB XI).
  • Ansprechpartner mit Namen und Funktion. Eine Kursseite ohne Namen wirkt wie ein Aushang, eine mit Namen wie eine Zusage.

Das Terminraster: der Kalender schlägt den Fließtext

Das Monatsraster im Bild oben ist bewusst schlicht: sieben Spalten, fünf Reihen, vier markierte Zellen. Es beantwortet die Frage nach dem nächsten Termin ohne einen einzigen gelesenen Satz. Wichtig ist, dass die Markierung nicht allein über Farbe läuft; ein Punkt, ein Rahmen oder das Wort Kurstermin im Zellentext macht das Raster auch für Menschen nutzbar, die Farben schlecht unterscheiden. Die folgende Übersicht vergleicht die üblichen Darstellungsformen. Wenn Sie die Termine ohnehin buchbar machen wollen, führt der Weg über eine Online-Terminbuchung; die Details dazu stehen in Online-Terminbuchung für die Pflegeberatung.

DarstellungWas Angehörige sehenTypische Folge
Kurstermine nur im FließtextDer Termin muss aus einem Absatz herausgelesen werdenRückfrage am Telefon oder gar keine Reaktion
Kursplan als Datei zum HerunterladenDie Datei öffnet auf dem Telefon schlecht, Vorlesewerkzeuge stolpernAbbruch vor der Anmeldung
Monatsraster mit markierten TerminenDer nächste Termin ist in Sekunden erfasst, ohne zu lesenDirekter Sprung ins Anmeldeformular
Raster plus AnmeldespalteTermin, Ort, Dauer und Kosten stehen nebeneinanderAnfrage mit vollständigen Angaben
Nur eine Telefonnummer ohne TermineKein Anhaltspunkt, ob überhaupt ein Kurs läuftAnruf nur bei hoher Motivation

Die Anmeldung: kurz, barrierearm, datensparsam

Für die Anmeldung zu einem kostenfreien Kurs brauchen Sie den Namen, einen Rückmeldeweg, den gewünschten Termin und die Angabe, ob eine Begleitperson mitkommt. Alles Weitere, also Geburtsdatum, Krankenkasse, Pflegegrad der gepflegten Person oder Diagnose, ist im Moment der Anmeldung nicht erforderlich und erhöht nur die Abbruchquote. Datenschutzrechtlich gilt dieselbe Linie: erhoben wird, was für die Durchführung des Kurses nötig ist, nicht das, was später vielleicht nützlich wäre. Wie ein solches Formular praktisch aussieht, steht in Datenschutz bei Formularen und in der Leistung Datenschutz für Pflegedienste. Wie lange welche Angabe aufbewahrt wird, ist ein eigenes Thema; für Bewerbungen behandelt es Bewerberdaten löschen: Fristen auf der Karriereseite, und die Logik überträgt sich auf Kursanmeldungen.

Barrierearm heißt bei einem Anmeldeformular vor allem drei Dinge: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehlermeldungen stehen als Text neben dem Feld und nicht nur als farbige Umrandung, und das Formular lässt sich vollständig mit der Tastatur ausfüllen. Paragraf 3 Absatz 1 BFSG beschreibt Barrierefreiheit als auffindbar, zugänglich und nutzbar in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Für eine Kursseite ist das kein Sonderfall, sondern der Normalfall, denn die Zielgruppe ist im Schnitt älter als der Durchschnitt der Besucher. Das Vorgehen steht in Barrierefreie Pflege-Website umsetzen, die Leistung dazu unter Barrierefreiheit für Pflegedienste.

Eine Ausnahme ist kein Freibrief

Paragraf 3 Absatz 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von der Pflicht des Absatzes 1 aus (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Ob Ihr Dienst darunterfällt, ist eine Frage von Beschäftigtenzahl und Umsatz und nicht der Branche. Und selbst wenn die Ausnahme greift, bleibt ein Formular, das Menschen mit Seheinschränkung ausschließt, wirtschaftlich ein Verlust. Prüfen Sie die Einordnung im Einzelfall, statt sie zu unterstellen.

Kosten und Kostenträger verständlich erklären

Die häufigste Rückfrage am Telefon lautet nicht wann, sondern was das kostet. Antworten Sie auf der Seite, bevor die Frage gestellt wird, und trennen Sie dabei sauber zwischen dem Kurs selbst und den Leistungen, über die im Kurs gesprochen wird. Wie eine Ratgeberseite zu einer solchen Leistung Anfragen erzeugt, zeigt Entlastungsbudget auf Ratgeberseiten. Für die Erklärstrecke auf der Kursseite hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  1. Der Kurs ist für Teilnehmende unentgeltlich; Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen zur unentgeltlichen Durchführung (SGB XI).
  2. Auch bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch: Paragraf 28a SGB XI zählt Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen ausdrücklich zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 (SGB XI).
  3. Der Entlastungsbetrag ist etwas anderes. Nach Paragraf 45b Absatz 1 SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich (SGB XI), zweckgebunden für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen, nicht für einen Kursbeitrag.
  4. Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Paragraf 45a Absatz 1 SGB XI umfassen ausdrücklich Angebote zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen (SGB XI). Wer solche Angebote betreibt, verweist von der Kursseite darauf.
  5. Der Beratungsbesuch ist ein eigener Termin: Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI verpflichtet Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2 bis 5, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen (SGB XI).
  6. Wer als Beschäftigter kurzfristig aussetzt, hat unter den Voraussetzungen des Paragrafen 44a Absatz 3 SGB XI Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr (SGB XI).

Der Satz, der auf jede Kursseite gehört

Die Teilnahme kostet Sie nichts: Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Schulungskurse für Angehörige unentgeltlich durchzuführen. Den zweiten Halbsatz, dass Ihr Dienst die Kurse in diesem Rahmen durchführt, setzen Sie nur, wenn eine Beauftragung oder eine Rahmenvereinbarung tatsächlich besteht. Der erste Halbsatz folgt unmittelbar aus Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI (SGB XI) und spart erfahrungsgemäß einen Teil der Telefonate.

Vom Kursplatz zur Anfrage: der Weg danach

Der Kurs selbst ist keine Auftragsakquise, und die Seite sollte auch nicht so klingen. Der Zusammenhang entsteht anders: 3,1 Millionen (Statistisches Bundesamt) Pflegebedürftige wurden Ende 2023 ausschließlich mit Pflegegeld versorgt und damit überwiegend durch Angehörige; die Zahl der überwiegend durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen stieg gegenüber der vorherigen Erhebung um 21 Prozent (Statistisches Bundesamt) oder 549 000 Personen. In diesen Haushalten ist kein Pflegedienst im Haus. Der Kursabend ist häufig der erste persönliche Kontakt, und wenn die Belastung später steigt, erinnert man sich an den Namen, den man kennt.

Damit aus dem Kontakt eine Anfrage werden kann, braucht die Seite einen zweiten Ausgang neben der Anmeldung: einen ruhigen Hinweis auf Beratung und Leistungen, keine Verkaufsbox. Sinnvoll ist ein kurzer Absatz am Seitenende mit Verweis auf unsere Leistungen und auf den Kontakt, dazu ein optionales Feld im Anmeldeformular für den Wunsch nach einem Beratungsgespräch. Wer regelmäßig informiert, kann Teilnehmende mit deren Einwilligung in einen Verteiler aufnehmen; wie das sauber läuft, steht in Newsletter für Angehörige. Welche Kennzahlen dabei zählen, behandelt Mehr Anfragen über die Pflege-Website.

Terminraster statt Absatz

Vier markierte Zellen in einem Monatsraster beantworten die häufigste Frage ohne Lesen. Das Raster wird quartalsweise fortgeschrieben, nicht jährlich.

Inhalte je Abend

Ein Satz je Abend reicht: Bewegen und Lagern, Körperpflege, Ernährung, Entlastung. Wer den Ablauf kennt, meldet sich eher an.

Kosten sichtbar

Unentgeltlich nach Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI, sichtbar über dem Formular statt in der Fußzeile der Seite.

Formular ohne Hürden

Sichtbare Beschriftungen, Fehlermeldungen als Text, vollständige Bedienung mit der Tastatur. Die Zielgruppe ist älter als der Durchschnitt.

Einzelschulung zu Hause

Paragraf 45 Absatz 1 SGB XI sieht die Schulung in der häuslichen Umgebung vor. Wer sie anbietet, nennt sie als eigene Zeile mit eigenem Anmeldeweg.

Zwei Wege parallel

Formular und Telefonnummer nebeneinander, beide gleich prominent. Abends gewinnt das Formular, vormittags das Telefon.

Die Kursseite aktuell halten

Eine Kursseite mit abgelaufenen Terminen richtet mehr Schaden an als gar keine Kursseite: Sie zeigt, dass die Website nicht gepflegt wird, und dieser Eindruck überträgt sich im Zweifel auf den Dienst. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn er im Kalender steht und nicht von der Erinnerung abhängt. Diese Punkte gehören in den Turnus:

  • Termine für das nächste Quartal spätestens vier Wochen vor Quartalsbeginn eintragen, gemeinsam mit der Dienstplanung.
  • Abgelaufene Termine entfernen statt durchstreichen. Ein durchgestrichenes Datum bleibt für Suchmaschinen ein Datum auf der Seite.
  • Freie Plätze grob ausweisen, also Plätze frei, wenige Plätze oder ausgebucht, und den Stand mit einem Datum versehen.
  • Nach jedem Kurs bei den Teilnehmenden nachfragen, ob Ort, Uhrzeit und Dauer gepasst haben; daraus entsteht die nächste Terminlage.
  • Ansprechpartner prüfen, wenn sich der Dienstplan ändert. Ein Name, der nicht mehr im Haus ist, kostet die Anfrage.
  • Absprachen mit den Pflegekassen im Blick behalten; nach Paragraf 45 Absatz 3 SGB XI können die Landesverbände die einheitliche Durchführung und die inhaltliche Ausgestaltung mit den Trägern vereinbaren (SGB XI).
  • Einmal im Jahr die Seite auf einem Telefon durchgehen und dabei bewusst mit vergrößerter Schrift lesen.

Der Aufwand für eine gepflegte Kursseite liegt erfahrungsgemäß bei wenigen Minuten je Monat, sobald die Struktur einmal steht. Der Nutzen wächst dagegen mit der Demografie: Die 2023 veröffentlichte Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes mit dem Ausgangswert Ende 2021 zeigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen allein durch die Alterung auf 6,8 Millionen (Statistisches Bundesamt) Ende 2055 steigen könnte; die gemessene Entwicklung liegt bereits über diesem Pfad, denn im Dezember 2023 waren es knapp 5,7 Millionen (Statistisches Bundesamt). Wer die Seite jetzt aufsetzt, schreibt sie später nur noch fort. Wie eine solche Seite in eine bestehende Pflege-Website eingefügt wird, klären wir im Gespräch.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Paragrafen 28a, 37, 44a, 45, 45a und 45b), Pflegezeitgesetz (Paragraf 2), Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Paragraf 3) sowie Statistisches Bundesamt (Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024, Tabellen zu Pflegeeinrichtungen und zu Internetaktivitäten nach Alter, Pflegevorausberechnung von 2023).

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