Kurz und einfach erklärt
Pflegekräfte fragen sich, ob sie mit Ihrem Dienstplan ihr Leben planen können. Der Dienstplan ist darum kein Nebenthema.
Der Beitrag zeigt, wie Sie das auf Ihrer Karriereseite sagen. Eine Karriereseite ist eine Seite für Bewerber.
Schreiben Sie nur, was man prüfen kann. Nennen Sie, wie früh der Plan fertig ist. Zeigen Sie auch, was bei Ausfällen passiert und wer einspringt.
Allgemeine Sätze ohne Fakten helfen wenig.
Wir bauen diesen Teil Ihrer Karriereseite.
Auf einer Karriereseite in der Pflege steht fast überall ein Satz über das Team und ein Satz über Wertschätzung. Gelesen wird beides von jemandem, der eine einzige Frage im Kopf hat: Lässt sich nach diesem Dienstplan ein Leben planen? In einer bundesweiten Befragung ausgestiegener und teilzeitbeschäftigter Pflegefachkräfte mit 12.684 (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) auswertbaren Antworten insgesamt stufen 89,1 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) derjenigen, die dieses Merkmal bewertet haben (n = 7.392), verbindliche Dienstpläne als wichtig oder ganz wichtig für eine Rückkehr in den Beruf oder eine Aufstockung der Stunden ein. Der Berufsverband misst für die Erwartung, dass der Plan mindestens vier Wochen vor dem ersten Geltungstag verbindlich vorliegt, 44,3 Prozent (DBfK 2019) und damit den zweiten Rang von neun abgefragten Kriterien. Dieser Beitrag zeigt, wie aus dieser Erwartung eine Aussage auf der Karriereseite wird, die nachprüfbar bleibt und trotzdem keine Zusage enthält.
Das Wichtigste in Kürze
- Verbindliche Dienstpläne stufen 89,1 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) der 7.392 Bewertenden dieses Merkmals als wichtig oder ganz wichtig ein, Rang 8 von 67 abgefragten Bedingungen. Die Arbeitszeit ist kein Nebenthema der Karriereseite.
- Für die Erwartung, dass der Plan mindestens vier Wochen vor dem ersten Geltungstag verbindlich vorliegt, misst der Berufsverband 44,3 Prozent (DBfK 2019). In seiner Umfrage von 2016 lag der Plan nur in 37,8 Prozent (DBfK 2016) der Einrichtungen so früh vor.
- 73,9 Prozent (DBfK 2016) der Befragten gaben an, in ihrer Einrichtung gebe es kein Konzept zum Ausgleich von Personalausfällen. Wer eines hat, kann es beschreiben, und unterscheidet sich damit von den meisten anderen Anzeigen.
- Das Arbeitszeitgesetz gibt eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden (Arbeitszeitgesetz) vor, die in Pflegeeinrichtungen nur gegen Ausgleich verkürzt werden darf. Wer diesen Rahmen benennt, beschreibt geltendes Recht, statt etwas zuzusagen.
- Eine Aussage zum Dienstplan trägt nur, wenn sie nachprüfbar ist: Vorlauffrist mit Tag, Ausfallkonzept mit Umfang, Springerregelung mit Zuständigkeit. Sätze ohne Zahl und ohne Datum sind weder belegbar noch werblich unbedenklich.
Was Pflegekräfte vom Dienstplan tatsächlich erwarten
Zwei Erhebungen liefern für dieses Thema belastbares Material. Die eine ist eine Potenzialanalyse der Arbeitnehmerkammer Bremen mit dem Institut Arbeit und Technik und der Arbeitskammer des Saarlandes: eine bundesweite Online-Erhebung vom 16. August bis 25. Oktober 2021, ausgewertet wurden 12.684 (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) Antworten von ausgestiegenen und teilzeitbeschäftigten Pflegefachkräften. Abgefragt wurden 67 Einzelbedingungen für eine Rückkehr oder eine Stundenerhöhung. Die zweite ist eine Online-Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe zum Dienstplan, die vom 1. Dezember 2018 bis 16. Januar 2019 lief; 2.373 (DBfK 2019) Personen beteiligten sich, 2.253 (DBfK 2019) beantworteten alle elf Fragen. Beide Erhebungen sind selbstselektiv, also nicht repräsentativ. Als Richtungsangabe taugen sie dennoch, weil vergleichbare öffentlich zugängliche Erhebungen zu dieser Frage rar sind.
In der Bremer Analyse bildet die Dimension der planbaren und verlässlichen Arbeitszeiten einen eigenen Block. Die Prozentwerte fassen die beiden obersten von sechs Antwortkategorien zusammen - wichtig und ganz wichtig - und beruhen je Merkmal auf 6.793 bis 7.410 Bewertungen, nicht auf allen Antworten der Studie. Verbindliche Dienstpläne stehen dort bei 89,1 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022), keine regelmäßig geplanten Überstunden bei 87,8 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022), keine geteilten Dienste bei 87,1 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022), pünktlich Feierabend machen zu können bei 84,9 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) und kein Einspringen aus der Freizeit bei 81,5 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022). Geregelte Pausenzeiten liegen mit 68 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) am unteren Ende dieser Dimension. Auffällig ist, wie sich das in den offenen Fragen fortsetzt: Im Themenbereich Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben entfielen 182 von 833 (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) freien Nennungen auf das Thema Dienstplanung, mehr als auf jedes andere.
Was diese Zahlen tragen und was nicht
Die Rangfolge ist der Bauplan
Im Zentrum der Verbandsumfrage stand eine Frage: Was erwarten Sie von einer nachhaltigen Dienstplanung? Höchstens drei Kriterien durften angekreuzt werden, und genau diese Beschränkung macht das Ergebnis für eine Karriereseite so brauchbar. Es zeigt nicht, was Pflegekräfte gut fänden, sondern worauf sie sich reduzieren, wenn sie sich reduzieren müssen. Wer die Reihenfolge als Gliederung übernimmt, schreibt den Abschnitt zu Arbeitszeiten in der Reihenfolge, in der er gelesen wird. Die folgende Tabelle greift sechs der neun abgefragten Kriterien heraus und übersetzt sie in eine Aussage, die sich im Betrieb nachprüfen lässt. Nicht aufgeführt sind die Erwartungen an einen fairen und gerechten Plan, an verbindlich geplante Ausbildungszeit und an kurzfristigen Diensttausch.
| Erwartung | Anteil der Befragten | Aussage auf der Karriereseite | Woran sie nachprüfbar wird |
|---|---|---|---|
| Genügend Personal für das Arbeitsaufkommen | 62,2 Prozent (DBfK 2019) | Soll-Besetzung je Tour und Schicht, mit Stand des Monats | Abgleich mit dem Tourenplan, Aushang im Team |
| Verbindlich vier Wochen vor dem ersten Geltungstag | 44,3 Prozent (DBfK 2019) | Der Plan liegt zum benannten Tag des Vormonats vor | Datum auf der Seite, Datum auf dem Plan |
| Puffer für kurzfristigen Personalausfall | 38,3 Prozent (DBfK 2019) | Springerdienst je Woche, benannt und besetzt | Name im Plan, Umfang in Stunden |
| Verlässlichkeit des Plans | 35,4 Prozent (DBfK 2019) | Änderungen nur nach Rücksprache, kein Anruf aus der Freizeit | Verfahren in einer schriftlichen Regelung |
| Berücksichtigung von Wünschen | 34,3 Prozent (DBfK 2019) | Wunschfrist, Antwortweg und Reihenfolge bei Konflikten | Formular mit Frist, Antwort in Textform |
| Gesetzliche Pausen nehmen können | 19,7 Prozent (DBfK 2019) | Pausenzeit fest im Tourenplan hinterlegt | Vorgabe nach dem Arbeitszeitgesetz |
Vorlauffrist: die nachprüfbare Zahl
Von allen Erwartungen an den Dienstplan ist der Vorlauf die einzige, die sich in einer einzigen Zahl ausdrücken lässt. Deshalb gehört sie an die erste Stelle des Abschnitts. Eine gesetzliche Frist für den Dienstplan als solchen gibt es nicht. Nur für Arbeit auf Abruf schreibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Untergrenze fest: Der Arbeitgeber muss die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage (Teilzeit- und Befristungsgesetz) im Voraus mitteilen, sonst besteht keine Pflicht zur Arbeitsleistung. Dieselbe Vorschrift begrenzt den zusätzlichen Abruf auf 25 Prozent (Teilzeit- und Befristungsgesetz) der vereinbarten Wochenarbeitszeit, wenn eine Mindestarbeitszeit vereinbart ist. Vier Tage sind also das gesetzliche Minimum für einen Sonderfall - und weit entfernt von dem, was die Befragten erwarten.
Der Abstand zwischen Erwartung und Praxis ist das eigentliche Argument. 44,3 Prozent (DBfK 2019) der Befragten nannten den Vier-Wochen-Vorlauf, was ihn zur zweithäufigsten Erwartung machte. In der Vorgängerumfrage des Verbands lag der Dienstplan aber nur in 37,8 Prozent (DBfK 2016) der Einrichtungen vier Wochen im Voraus vor. Wer diesen Vorlauf tatsächlich einhält, gehört damit nach diesen Zahlen zu einer Minderheit und sollte das auf der Seite auch als Zahl schreiben, nicht als Eigenschaft. Der Unterschied ist praktisch: Eine Eigenschaft lässt sich behaupten, ein Datum lässt sich prüfen. Wenn in einem Bewerbungsgespräch die Frage kommt, warum der Plan im letzten Quartal zweimal später kam, ist das kein Rückschlag, sondern der Beweis, dass die Angabe ernst gemeint war.
- Der Tag steht auf der Seite, nicht die Wochenzahl allein: der Plan liegt zum 20. des Vormonats vor.
- Der Geltungszeitraum ist benannt: Monatsplan, Vier-Wochen-Plan oder rollierender Plan.
- Es steht dabei, wer den Plan erstellt und wer ihn freigibt.
- Es steht dabei, was bei einer Änderung nach Freigabe passiert und wer sie mit wem abstimmt.
- Der Stand der Angabe ist datiert, damit sie beim nächsten Wechsel der Pflegedienstleitung nachgezogen wird.
- Für Arbeit auf Abruf ist die gesetzliche Ankündigungsfrist von vier Tagen genannt, falls dieses Modell im Betrieb überhaupt vorkommt.
Ausfallkonzept statt Appell
Die dritthäufigste Erwartung ist ein Puffer für kurzfristigen Personalausfall: 38,3 Prozent (DBfK 2019) der Befragten kreuzten ihn an. Sie ist zugleich die Erwartung, die am häufigsten enttäuscht wird. In der Vorgängerumfrage berichteten 73,9 Prozent (DBfK 2016) der Befragten, in ihrer Einrichtung gebe es überhaupt kein Konzept, um Ausfälle zu kompensieren. In den Freitextantworten der Umfrage von 2019 tauchen die beiden naheliegenden Formen auf, die sich Pflegende wünschen: Bereitschaftsdienst und der Einsatz von Springern. Wer eines von beidem hat, hat auf der Karriereseite einen Vorsprung, den keine Formulierung ersetzt.
Wechselndes Arbeitsaufkommen und kurzfristiger Personalausfall sind und bleiben nun einmal Unternehmerrisiko, das nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden darf.
Der Satz ist der Maßstab für die Formulierung. Ein Ausfallkonzept auf der Karriereseite beschreibt, was der Betrieb tut, wenn jemand ausfällt - und nicht, was von den Übrigen erwartet wird. Konkret heißt das: Wie viele Springerstunden je Woche sind eingeplant, wer entscheidet über den Einsatz, welche Touren werden im Ernstfall zusammengelegt und welche fallen weg. Das ist unbequemer zu schreiben als ein Satz über den Zusammenhalt im Team, aber es ist die Information, die eine Bewerberin sucht. Wie sich solche Aussagen mit den Stimmen der eigenen Belegschaft verbinden lassen, ohne dass daraus Werbung wird, beschreibt der Beitrag zu Mitarbeiterstimmen auf der Karriereseite.
Was der Rechtsrahmen ohnehin vorgibt
Ein Teil der Aussagen, die auf einer Karriereseite Vertrauen schaffen, muss gar nicht erst erarbeitet werden: Er steht im Gesetz. Der Vorteil solcher Angaben liegt darin, dass sie nichts zusagen. Sie beschreiben den Rahmen, in dem geplant wird, und sind für jede Leserin überprüfbar. Gerade auf der Website eines ambulanten Dienstes, wo geteilte Dienste und Touren am Wochenende zum Alltag gehören, ist das der ruhigere Weg, ein heikles Thema anzusprechen. Die wichtigsten Vorgaben in Kurzform:
- Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden (Arbeitszeitgesetz) nicht überschreiten; auf zehn Stunden (Arbeitszeitgesetz) verlängert werden darf sie nur, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden eingehalten werden.
- Nach Ende der täglichen Arbeitszeit steht eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden (Arbeitszeitgesetz) zu. In Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung binnen eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
- Ruhepausen betragen mindestens 30 Minuten (Arbeitszeitgesetz) bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten (Arbeitszeitgesetz) bei mehr als neun Stunden; länger als sechs Stunden hintereinander darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.
- Mindestens 15 Sonntage (Arbeitszeitgesetz) im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben; für Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren.
- Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie bei deren Verteilung auf die Wochentage mitzubestimmen (Betriebsverfassungsgesetz), soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.
Drei Formulierungen, die der Seite schaden
Die Springerregelung sichtbar machen
Wenn ein Betrieb einen Springerdienst führt, ist das die konkreteste Aussage, die eine Pflege-Karriereseite treffen kann. Sie beantwortet die Frage nach dem Einspringen aus der Freizeit, dessen Ausschluss in der Bremer Analyse 81,5 Prozent (Arbeitnehmerkammer Bremen 2022) der Bewertenden wichtig oder ganz wichtig war, ohne dass jemand eine Zusage aussprechen muss. Gerade für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die den Betriebsablauf noch nicht kennen, ist diese Angabe der erste greifbare Anhaltspunkt. Sechs Angaben reichen dafür aus: fünf davon stehen bereits im Dienstplan, die sechste ist ein Datum an der Aussage.
Umfang in Stunden
Wie viele Springerstunden je Woche im Plan stehen, nicht wie viele Personen theoretisch einspringen könnten. Eine Stundenzahl lässt sich gegen den Plan halten, eine Personenzahl nicht.
Wer den Dienst besetzt
Ob der Springerdienst rotiert, freiwillig besetzt wird oder an einer festen Stelle hängt. Rotation ohne Regel erzeugt genau die Unsicherheit, gegen die der Dienst gedacht war.
Wer entscheidet
Die Funktion, die den Einsatz auslöst, mit Erreichbarkeit. Ohne benannte Zuständigkeit landet die Entscheidung bei der Kollegin, die zufällig ans Telefon geht.
Vorlauf für den Springer
Wann die Person erfährt, dass sie eingesetzt wird. Ein Springerdienst ohne eigenen Vorlauf verlagert das Planungsproblem nur auf eine andere Person.
Ausgleich der Ruhezeit
Wie eine verkürzte Ruhezeit ausgeglichen wird. Das Arbeitszeitgesetz verlangt den Ausgleich ohnehin, und die Angabe zeigt, dass er organisiert ist.
Stand der Angabe
Ein Datum an der Aussage und eine feste Stelle, an der sie gepflegt wird. Ohne Stand veraltet die Zahl unbemerkt und wird im Gespräch angreifbar.
Formulierungen, die nachprüfbar bleiben
Der Unterschied zwischen einer Aussage, die trägt, und einer, die zurückschlägt, liegt selten im Ton. Er liegt darin, ob jemand die Angabe gegen die Wirklichkeit halten kann. Ein Satz wie "Wir planen vorausschauend" ist unangreifbar und deshalb wertlos: Er lässt sich weder widerlegen noch bestätigen. Ein Satz wie "Der Dienstplan für den Folgemonat liegt zum 20. vor; im letzten Halbjahr ist das fünfmal von sechs gelungen" ist angreifbar und deshalb glaubwürdig. Die Bereitschaft, eine Abweichung mitzuschreiben, ist das stärkste Signal, das eine Karriereseite senden kann.
Der Prüfsatz für jede Aussage zur Arbeitszeit
Das gilt für alle harten Angaben auf der Karriereseite gleichermaßen. Für das Entgelt steht dieselbe Frage ohnehin auf der Tagesordnung, weshalb die Gehaltsangabe in Pflege-Stellenanzeigen und die Dienstplan-Aussage in derselben Überarbeitung gehören. Auch der Bewerbungsweg selbst folgt derselben Logik: Wer die Arbeitszeiten offen beschreibt, dann aber ein Formular mit vierzehn Pflichtfeldern anhängt, verliert die Wirkung wieder. Wie ein kurzer Weg aussieht, zeigt der Beitrag zur Schnellbewerbung ohne Anschreiben.
Der Einbau in die Karriereseite
Der Abschnitt zur Arbeitszeit gehört nicht ans Ende der Karriereseite, sondern zwischen die Beschreibung der Stelle und den Bewerbungsweg. Er ist der Grund, aus dem jemand weiterliest, und er ist zugleich die Stelle, an der ein Teil der Leserinnen bewusst abspringt - was gewollt ist, denn wer mit geteilten Diensten nicht leben kann, soll das vor der Bewerbung wissen und nicht in der Probezeit. In der Stellenanzeige steht dann nur die Kurzform mit Verweis auf die ausführliche Fassung; welche Bausteine eine Anzeige dafür braucht, zeigt der Beitrag zu Stellenanzeigen auf der eigenen Website. Wie die Karriereseite insgesamt aufgebaut wird und welche Rolle sie im Anfrageweg spielt, beschreibt der Beitrag zur Personalgewinnung über die Pflege-Website.
- Reihenfolge der Tabelle übernehmen: Personalbesetzung, Vorlauffrist, Ausfallkonzept, Verlässlichkeit, Wünsche, Pausen. Sie folgt der Reihenfolge der Umfrage, lässt aber drei Kriterien aus - darunter die Erwartung an einen fairen und gerechten Plan, die in der Quelle vor den Pausen liegt.
- Je Punkt eine Zahl oder ein Datum, sonst fällt der Punkt weg. Ein Abschnitt mit vier belegten Angaben trägt weiter als einer mit acht unbelegten.
- Den Rechtsrahmen als eigenen Kasten setzen: Ruhezeit, Pausen, Sonntage. Er beruhigt, ohne dass der Betrieb etwas zusagt.
- Den Stand der Angaben datieren und eine Zuständigkeit für die Pflege festlegen, damit die Seite nach dem nächsten Wechsel in der Leitung noch stimmt.
- Den Bewerbungsweg direkt anschließen: ein kurzes Formular, eine Rückrufoption, eine benannte Ansprechperson mit Erreichbarkeit.
- Die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen auf derselben Seite regeln - die Fristen dafür behandelt der Beitrag zum Löschen von Bewerberdaten.
- Nach drei Monaten prüfen, welche Fragen im Erstgespräch trotzdem gestellt wurden, und die Antworten in den Abschnitt aufnehmen.
Der Aufwand für diesen Abschnitt liegt erfahrungsgemäß bei wenigen Stunden, weil alle Angaben bereits vorliegen: im Dienstplan, in der Betriebsvereinbarung, im Tourenplan. Die Arbeit besteht darin, sie in eine Form zu bringen, die jemand von außen versteht, und sie an einer Stelle zu halten, die gepflegt wird. Wenn Sie prüfen lassen möchten, welche dieser Angaben in Ihrem Betrieb schon belegbar sind, ist der direkte Kontakt der kürzere Weg als ein weiterer Anlauf mit derselben Anzeige. Angehörige und Bewerber lesen dieselbe Website - wie sich beide Wege trennen lassen, ohne die Seite zu überladen, zeigt der Beitrag zu Kursseiten für pflegende Angehörige.
Quellen und Studien
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