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Marketing & Belegung

Betreutes Wohnen: Wohnungen und Service online zeigen

Wohnungstyp, Grundriss und Kosten getrennt darstellen: So wird ein Angebot im Betreuten Wohnen online vergleichbar und der Besichtigungstermin buchbar.

13 Min. Lesezeit Betreutes WohnenWohnungsangeboteKostentransparenzWBVGAngehörigePflege-Website

Kurz und einfach erklärt

Im Betreuten Wohnen sucht man eine Wohnung und Hilfe dazu. Der Beitrag zeigt, wie Sie beides auf Ihrer Seite gut zeigen.

Jede Art von Wohnung kann eine eigene Seite bekommen. Dort stehen Grundriss, Größe, Etage und echte Fotos.

Zeigen Sie Miete, Betreuung und Extras getrennt. So sehen Familien klar, wofür sie zahlen. Der Beitrag erklärt auch, was vor dem Vertrag auf der Seite stehen kann.

Familien können online einen Termin zum Ansehen buchen. Das hilft oft mehr als ein Formular.

Wir helfen Ihnen dabei.

Wer eine Wohnung im Betreuten Wohnen sucht, vergleicht etwas anderes als beim ambulanten Pflegedienst. Es geht nicht um eine Leistung, die zu festen Zeiten ins Haus kommt, sondern um zwei Dinge gleichzeitig: um einen konkreten Wohnraum mit Quadratmetern, Etage und Balkon und um ein Servicepaket, das jeden Monat mitbezahlt wird. Im Dezember 2023 waren in Deutschland rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, 86 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt), und bis Mitte der 2030er-Jahre wächst die Zahl der Menschen ab 67 Jahren auf mindestens 20,1 Millionen (Statistisches Bundesamt). Die Nachfrage nach Wohnformen zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim steigt damit spürbar. Auf vielen Auftritten verschwimmen Wohnung und Service jedoch zu einem einzigen Fließtext: eine Seite mit der Überschrift Betreutes Wohnen, ein Symbolbild mit Sessel und Topfpflanze, drei Sätze über Sicherheit im Alter, eine Telefonnummer. Weder ein Grundriss noch eine belastbare Aufteilung der monatlichen Kosten ist zu finden. Dieser Beitrag zeigt, wie sich beide Seiten des Angebots getrennt und nachvollziehbar darstellen lassen: die Wohnung als Wohnung, das Servicepaket als Servicepaket.

Das Wichtigste in Kürze

  • Interessenten vergleichen im Betreuten Wohnen zwei Dinge auf einmal: einen konkreten Wohnraum und ein monatliches Servicepaket. Auf den meisten Auftritten fehlt genau diese Trennung, obwohl sie die Entscheidung trägt.
  • Jeder Wohnungstyp verdient eine eigene Detailseite mit Grundriss, Wohnfläche, Etage, Aufzug, Schwellenfreiheit, Balkon und Fotos der realen Wohnung statt einer Sammelseite mit Symbolbildern.
  • Miete, Betreuungspauschale und Wahlleistungen gehören getrennt ausgewiesen. Zu spät sichtbare Zusatzkosten sind online der meistgenannte Abbruchgrund im Abschlussprozess: 40 Prozent der befragten Online-Käufer nennen zu hohe Zusatzkosten (Baymard Institute).
  • Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz verlangt Informationen in Textform schon vor Vertragsschluss, unter anderem zu Lage, Ausstattung, konkretem Wohnraum und Entgelten (§ 3 WBVG). Die Website ist der geeignete Ort, um diese Angaben vorzubereiten.
  • Angehörige entscheiden über Monate hinweg. Ein Besichtigungstermin mit Datum und eine Interessentenliste mit Rückmeldezusage führen weiter als ein anonymes Kontaktformular am Seitenende.

Warum Betreutes Wohnen anders verglichen wird

Beim ambulanten Pflegedienst fragt die Familie: Kommt jemand, wann kommt er, was kostet der Einsatz. Beim Betreuten Wohnen steht eine andere Frage im Raum: Passt diese Wohnung, und was bekommen wir für die monatliche Pauschale dazu? Das ist eine Wohnentscheidung mit angehängter Dienstleistung, und sie wird entsprechend geprüft. Wohnfläche, Zuschnitt, Etage, Aufzug, Schwellen, Bad, Balkon, Ausrichtung, Abstellraum, Keller, Stellplatz: nach diesen Merkmalen sucht jeder, der eine Wohnung anmietet, auch mit 82 Jahren. Wer auf der eigenen Leistungsseite für Betreutes Wohnen nur über Sicherheit, Gemeinschaft und Lebensqualität schreibt, beantwortet die halbe Frage. Die andere Hälfte, der Wohnraum selbst, bleibt unsichtbar, und Unsichtbares lässt sich nicht vergleichen.

Dazu kommt der zeitliche Verlauf. Eine Tagespflege wird häufig innerhalb weniger Tage gesucht und belegt; dort zählt der tagesaktuelle freie Platz, wie der Beitrag zur Tagespflege-Website mit freien Plätzen beschreibt. Im Betreuten Wohnen zieht sich die Entscheidung dagegen über Monate: Erst reift der Gedanke, dann kommen Geschwister und Enkel dazu, dann wird die eigene Immobilie bewertet, dann wird verglichen, besichtigt und schließlich unterschrieben. Die Website begleitet diesen langen Weg. Sie wird mehrfach besucht, oft von verschiedenen Personen und auf verschiedenen Geräten, und sie sollte bei jedem Besuch dieselben belastbaren Angaben liefern. Wer Preise oder Verfügbarkeiten ausschließlich telefonisch herausgibt, verliert in dieser Phase den Anschluss, weil Familien im Hintergrund eine Vergleichstabelle führen und darin nur eintragen können, was sie schwarz auf weiß vorfinden.

Zahlen im Überblick

5,69 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland im Dezember 2023, davon 86 Prozent zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt). Bis Mitte der 2030er-Jahre steigt die Zahl der Menschen ab 67 Jahren auf mindestens 20,1 Millionen (Statistisches Bundesamt). Zu spät sichtbare Zusatzkosten sind online der meistgenannte Abbruchgrund im Abschlussprozess: 40 Prozent der befragten Online-Käufer nennen sie (Baymard Institute). Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), die Vergütung für ein Hausnotrufsystem als Pflegehilfsmittel bei 27,00 Euro netto monatlich (Preisvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 SGB XI).

Eine eigene Seite je Wohnungstyp

Eine Sammelseite kann das nicht leisten. Wer drei oder fünf Grundrisstypen im Haus hat, braucht drei oder fünf Detailseiten, jede mit eigener Adresse, eigenem Seitentitel und eigenem Grundriss. Das wirkt in zwei Richtungen: Angehörige können einzelne Wohnungen untereinander und mit Angeboten anderer Häuser vergleichen, und Suchmaschinen bekommen etwas Konkretes zu indexieren statt einer allgemeinen Seite über Wohnen im Alter. Auf einer sauber gebauten Pflege-Website ist eine solche Detailseite kein Sonderfall, sondern ein wiederverwendbares Modul: Kopfbereich mit Typenbezeichnung, Datenblock, Grundriss, Bildergalerie, Kostenblock, Verfügbarkeitshinweis, Terminbuchung. Weil ein großer Teil der Angehörigen abends mit dem Smartphone recherchiert, muss dieser Aufbau zuerst auf kleinen Bildschirmen aufgehen; worauf es dabei ankommt, zeigt der Beitrag zur mobilen Darstellung für Angehörige. Sechs Angaben tragen eine solche Seite.

Grundriss mit Maßen

Ein maßstäblicher Grundriss mit Raumbezeichnungen und Türen beantwortet in Sekunden, wonach sonst zehnmal gefragt wird: Passt das vorhandene Bett hinein, steht die Kommode im Weg, wie liegt das Bad zum Schlafraum.

Wohnfläche und Zuschnitt

Quadratmeter je Raum, nicht nur die Gesamtfläche. Eine Zwei-Raum-Wohnung mit 58 Quadratmetern und schmalem Schnitt wirkt anders als eine mit 52 Quadratmetern und großzügigem Wohnraum.

Etage und Aufzug

Geschoss, Anzahl der Stufen bis zum Eingang, Aufzug vorhanden oder nicht, Türbreite der Kabine. Für Rollator oder Rollstuhl entscheidet sich hier, ob die Wohnung überhaupt infrage kommt.

Schwellenfreiheit im Detail

Bodengleiche Dusche, Türbreiten, Bewegungsflächen, keine Stufe zum Balkon. Vage Formulierungen wie seniorengerecht helfen wenig, nachprüfbare Maße in Zentimetern dagegen sehr.

Balkon, Terrasse, Ausrichtung

Ob es einen Außenbereich gibt, wie groß er ist und wohin er zeigt, ist für Menschen, die viel zu Hause sind, kein Detail. Himmelsrichtung und Ausblick gehören deshalb in den Datenblock.

Fotos der realen Wohnung

Bilder genau dieser Wohnung, leer und bei Tageslicht, aus zwei bis drei Blickwinkeln je Raum. Ein Symbolbild aus einer Bilddatenbank erzeugt beim Besichtigungstermin erfahrungsgemäß Enttäuschung.

Miete, Betreuung und Wahlleistungen sauber trennen

Der zweite blinde Fleck sind die Kosten. Viele Auftritte nennen entweder gar keinen Preis oder eine einzige Summe, hinter der sich nicht erkennen lässt, was enthalten ist. Dabei ist die Struktur im Betreuten Wohnen klar dreigeteilt: die Miete für die Wohnung, eine monatliche Betreuungspauschale für die Grundleistungen und die zusätzlich buchbaren Wahlleistungen wie Mittagstisch, Wäscheservice, Reinigung oder ambulante Pflege. Wer diese drei Blöcke auf der Website getrennt ausweist, nimmt der Familie die größte Unsicherheit. Wer sie vermischt, verliert sie: Zu spät sichtbare Zusatzkosten sind im Online-Abschlussprozess der meistgenannte Abbruchgrund, sobald man das reine Stöbern herausrechnet: 40 Prozent der befragten Online-Käufer nennen zu hohe Zusatzkosten als Grund (Baymard Institute). Für den Eigenanteil bei Pflegeleistungen lohnt zusätzlich ein Rechenweg auf der Seite, wie ihn der Beitrag zum Pflegekosten-Rechner auf der Website beschreibt.

  • Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten wie in jedem Mietverhältnis getrennt ausweisen, damit die Wohnung mit anderen Wohnungen vergleichbar bleibt
  • Betreuungspauschale mit einer Liste der enthaltenen Grundleistungen versehen: Erreichbarkeit, Notrufbereitschaft, Beratung, Vermittlung, Veranstaltungen
  • Wahlleistungen einzeln mit Preis nennen, etwa Mittagstisch je Portion, Wäscheservice je Korb, Wohnungsreinigung je Termin, Begleitung je Stunde
  • Pflegeleistungen als eigenen Vertrag kennzeichnen, der mit einem Pflegedienst geschlossen und über die Pflegekasse abgerechnet wird
  • Leistungen der Pflegeversicherung benennen, die den Eigenanteil senken: Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) und Übernahme des Hausnotrufsystems mit 27,00 Euro netto monatlich (Preisvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 SGB XI)
  • Einmalige Posten offenlegen: Kaution, Genossenschaftsanteil sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Absatz 4 SGB XI)

WBVG: was vor dem Vertrag auf den Tisch gehört

Ob das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz für ein Angebot gilt, hängt an einer einzigen Frage: Sind Wohnraum und Betreuung verpflichtend miteinander verbunden? Wird der Mietvertrag nur geschlossen, wenn zugleich ein Betreuungsvertrag unterschrieben wird, oder hängt der Bestand des einen Vertrags am anderen, greift das WBVG (§ 1 WBVG). Umfasst der Vertrag neben der Wohnung dagegen ausschließlich allgemeine Unterstützungsleistungen wie Notrufdienst, Vermittlung von Pflege oder hauswirtschaftliche Hilfe, bleibt es beim normalen Mietrecht (§ 1 Absatz 2 WBVG). Die früher gebräuchliche 20-Prozent-Grenze stammt aus dem alten Heimgesetz und findet sich im WBVG nicht mehr; maßgeblich ist heute die inhaltliche Abgrenzung. Für die Website heißt das: Schreiben Sie auf die Wohnungsseite, welches Modell bei Ihnen gilt. Dieser eine Satz beantwortet eine Frage, die Angehörige sonst mit widersprüchlichen Auskünften aus dem Netz beantworten. Wie sich solche Pflichtangaben mit Impressum und Werberecht verbinden, behandelt der Beitrag zur rechtssicheren Pflege-Website.

Gilt das WBVG, kommt eine konkrete Pflicht hinzu: Der Anbieter muss den Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform und in verständlicher Sprache über das allgemeine Leistungsangebot sowie über die für ihn in Betracht kommenden Leistungen informieren, einschließlich Lage und Ausstattung des Gebäudes, des konkret anzumietenden Wohnraums, der Pflege- und Betreuungsleistungen und der jeweils zu zahlenden Entgelte (§ 3 WBVG). Diese Angaben werden Vertragsgrundlage, und Abweichungen davon sind im Vertrag gesondert kenntlich zu machen (§ 6 WBVG). Eine Website ersetzt das vorvertragliche Informationsblatt nicht, aber sie ist der geeignete Ort, um es vorzubereiten: als herunterladbares Dokument je Wohnungstyp, ergänzt um denselben Inhalt als lesbare Seite. Damit auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen diese Seite nutzen können, gelten die üblichen Anforderungen an einen Kontrast von mindestens 4,5:1 für Fließtext (WCAG 2.1) sowie die Vorgaben des seit dem 28. Juni 2025 anwendbaren Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG); die praktische Seite beschreibt der Beitrag zur barrierefreien Umsetzung.

Wenn der Pflegebedarf steigt

Kaum eine Frage wird beim Besichtigungstermin so häufig gestellt und auf Websites so selten beantwortet: Was passiert, wenn meine Mutter mehr Hilfe braucht als heute? Dahinter steht die Sorge vor einem zweiten Umzug in einem Alter, in dem Umzüge schwerfallen. Das Gesetz kennt den Fall: Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, kann der Vertrag angepasst werden, wobei die zusätzlichen Leistungen und das entsprechend erhöhte Entgelt in einer schriftlichen Gegenüberstellung darzulegen sind (§ 8 WBVG); Entgelterhöhungen setzen eine veränderte Berechnungsgrundlage voraus und sind zu begründen (§ 9 WBVG). Auf der Website gehört daraus ein eigener Abschnitt mit drei Antworten: was im Haus zusätzlich geleistet werden kann, ab wann ein ambulanter Pflegedienst einbezogen wird und wo die Grenze verläuft, an der eine andere Wohnform sinnvoll wird. Nennen Sie dabei die Größenordnung: Für den Pflegegrad 3 stehen ambulant bis zu 1.497 Euro monatlich als Pflegesachleistung zur Verfügung (§ 36 SGB XI). Welche Inhalte Angehörige darüber hinaus erwarten, fasst der Beitrag zu den Inhalten, die Angehörige überzeugen, zusammen.

Haus, Hausnotruf und Ansprechpartner

Gemeinschaftsräume zeigen

Aufenthaltsraum, Café, Gästewohnung, Werkraum, Garten: Fotos und Öffnungszeiten statt bloßer Aufzählung. Wer sieht, wo der Mittagstisch stattfindet, versteht das Angebot schneller.

Hausnotruf konkret erklären

Wer nimmt den Ruf entgegen, in welcher Zeit ist jemand vor Ort, was passiert nachts. Die Pflegekasse zahlt dafür 27,00 Euro netto monatlich (Preisvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 SGB XI).

Wochenplan des Hauses

Ein einfacher Plan mit Gymnastik, Singkreis, Spielenachmittag und Beratungssprechstunde zeigt Alltag statt Werbeversprechen und lässt sich in wenigen Minuten aktualisieren.

Ansprechpartner mit Namen

Foto, Vorname, Nachname, Funktion, Durchwahl und Sprechzeit der Hausleitung. Eine allgemeine Info-Adresse wirkt bei einer Entscheidung dieser Tragweite distanziert.

Lage und Wege im Umfeld

Entfernung zu Bäckerei, Apotheke, Hausarztpraxis, Haltestelle und Kirche in Gehminuten. Für Menschen ohne Auto ist das ein zentrales Auswahlkriterium.

Sicherheit ohne Dramatik

Beschreiben Sie Türsicherung, Beleuchtung, Handläufe und Nachtbereitschaft sachlich. Angstsprache wirkt im Betreuten Wohnen erfahrungsgemäß schwächer als nüchterne Klarheit.

Sammelseite oder Wohnungsseite

MerkmalEine Sammelseite für allesEine Detailseite je Wohnungstyp
WohnraumAllgemeine Beschreibung, kein GrundrissGrundriss, Wohnfläche je Raum, Etage
BilderSymbolbilder aus der BilddatenbankFotos der realen Wohnung bei Tageslicht
KostenEine Summe ab X, ohne AufschlüsselungMiete, Pauschale und Wahlleistungen getrennt
VertragsrahmenBleibt offenMietrecht oder WBVG benannt
VergleichbarkeitFamilien legen eigene Notizen anAngaben lassen sich direkt übernehmen
AuffindbarkeitEine Seite für alle SuchbegriffeJe Typ eigener Titel und eigene Adresse
Nächster SchrittKontaktformular am SeitenendeBesichtigungstermin mit Datum

Der Unterschied wirkt auf zwei Ebenen. Für die Familie sinkt der Aufwand, weil sie Angaben übernehmen kann, statt sie zu erfragen. Für den Anbieter sinkt die Zahl der Telefonate, die mit denselben fünf Fragen beginnen, und es steigt die Qualität der Anfragen, weil sich vorab klärt, wem die dritte Etage ohne Aufzug nicht passt. Voraussetzung ist, dass die Bilder halten, was der Text verspricht; warum echte Fotos statt Stockbildern hier den Ausschlag geben, ist ein Thema für sich. Wichtig ist außerdem, dass eine Wohnungsseite auch dann bestehen bleibt, wenn die Wohnung gerade belegt ist: Dann zeigt sie statt eines Termins den Hinweis auf die Interessentenliste, und der Vergleichsvorgang der Familie bricht nicht ab.

Besichtigung und Interessentenliste

Am Ende einer guten Wohnungsseite steht kein anonymes Kontaktformular, sondern ein Termin. Die Besichtigung ist im Betreuten Wohnen der entscheidende Schritt, und sie lässt sich online vereinbaren wie ein Beratungsgespräch: freie Zeitfenster, Auswahl der Wohnung, zwei bis drei Fragen zur Situation, Bestätigung per E-Mail. Wie das technisch und organisatorisch aussieht, zeigt die Online-Terminbuchung und, mit Blick auf den Ablauf im Team, der Beitrag zur Terminbuchung für die Pflegeberatung. Ist keine passende Wohnung frei, braucht es den zweiten Weg: eine Interessentenliste, in die sich Angehörige mit Wunschtyp, Zeithorizont und Kontaktweg eintragen können, verbunden mit der Zusage, sich zu melden, sobald etwas frei wird. Diese Liste ist im Betreuten Wohnen die eigentliche Belegungssteuerung, denn Wohnungen werden selten kurzfristig frei und noch seltener genau dann, wenn jemand danach sucht.

Diese Fehler kosten Vertrauen

Vermeiden Sie Preisangaben ohne Aufschlüsselung; eine einzelne Summe wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Vermeiden Sie Symbolbilder von Wohnungen, die es im Haus so nicht gibt, weil der Besichtigungstermin die Lücke sofort offenlegt. Vermeiden Sie Formulierungen wie seniorengerecht oder barrierearm ohne Maßangaben, denn sie sind unbestimmt und für Rollstuhlnutzende wenig hilfreich. Vermeiden Sie es, Verfügbarkeiten monatelang unverändert stehen zu lassen; eine Wohnung, die seit dem Vorjahr als frei gilt, beschädigt die Glaubwürdigkeit aller übrigen Angaben. Und vermeiden Sie das Kontaktformular als einzigen Weg, wenn ein großer Teil der Zielgruppe lieber anruft.

Umsetzung in den ersten Wochen

Der Aufbau lässt sich in überschaubaren Schritten erledigen, ohne die ganze Website neu zu bauen. Die Reihenfolge unten priorisiert nach Wirkung pro Aufwand: erst die Wohnungsseiten mit den harten Daten, dann Kosten und Vertragsrahmen, dann Termin und Liste, zuletzt Sichtbarkeit und Pflege. Für den letzten Punkt zählt vor allem die regionale Suche, denn wer auf dem Smartphone nach einem Angebot in der Nähe sucht, will es oft zeitnah ansehen oder Kontakt aufnehmen. Wie sich das für Einrichtungen umsetzen lässt, beschreiben die Seite zu Local SEO für Pflegedienste und der Beitrag zur regionalen Sichtbarkeit im Umkreis.

  1. Woche 1: Bestand aufnehmen, welche Wohnungstypen es gibt, und je Typ Grundriss, Wohnfläche, Etage, Aufzug, Schwellen und Außenbereich zusammentragen
  2. Woche 2: Fotos der realen Wohnungen bei Tageslicht anfertigen, leer und aufgeräumt, zwei bis drei Blickwinkel je Raum
  3. Woche 3: Je Wohnungstyp eine eigene Seite anlegen, mit Datenblock, Grundriss, Galerie und eigener Adresse
  4. Woche 4: Kostenblock aufsetzen und Miete, Betreuungspauschale und Wahlleistungen getrennt ausweisen, Wahlleistungen einzeln mit Preis
  5. Woche 5: Vertragsrahmen benennen, Mietrecht oder WBVG, und die vorvertraglichen Informationen je Typ als Dokument bereitstellen (§ 3 WBVG)
  6. Woche 6: Abschnitt zum steigenden Pflegebedarf schreiben und die Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst darin verankern
  7. Woche 7: Online-Terminbuchung für Besichtigungen einrichten und die Interessentenliste mit klarer Rückmeldezusage ergänzen
  8. Woche 8: Ladezeit prüfen, ein Wert unter 2,5 Sekunden für den größten sichtbaren Inhalt gilt als gut (Google-Dokumentation), und die Pflege der Verfügbarkeiten fest im Team verankern

Der laufende Aufwand bleibt gering, sobald zwei Dinge geklärt sind: Wer ändert die Verfügbarkeit, und wer prüft einmal im Quartal die Preise. Beides gehört in eine feste Website-Wartung, sonst veraltet ausgerechnet der Teil, auf den Angehörige am genauesten schauen. Wichtig ist außerdem, dass Domain, Hosting und Zugänge auf den Namen der Einrichtung laufen, damit Änderungen ohne Umwege möglich sind; die Fallstricke dazu sammelt der Beitrag Wem gehört Ihre Pflege-Website. Wer neben dem Betreuten Wohnen weitere Bereiche online abbildet, findet im Beitrag zur Hospizdienst-Website für Ehrenamt und Spenden ein Beispiel für eine ganz andere Zielgruppe auf derselben technischen Basis. Und wenn Sie unsicher sind, wie viele Wohnungstypen sich sinnvoll trennen lassen, klären wir das im persönlichen Gespräch anhand Ihres Hauses.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten von Statistischem Bundesamt, Baymard Institute und dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sowie auf den Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (W3C). Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung.

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