Kurz und einfach erklärt
Der Beitrag zeigt, wie ein Hospizdienst seine Website aufbaut. Ein Hospizdienst begleitet Menschen am Lebensende. Viel Arbeit leisten dabei Ehrenamtliche.
Die Seite spricht ganz verschiedene Menschen an. Angehörige brauchen Ruhe und eine Nummer zum Anrufen. Ehrenamtliche suchen Kurse. Spender wollen wissen, wohin ihr Geld geht.
Jede Gruppe bekommt einen eigenen Weg auf der Seite. Das kann besser wirken als eine Startseite, die alles sagt.
Der Beitrag erklärt auch, wie Sie die Finanzierung offen zeigen. Und er zeigt, was auf die Seite für Ehrenamtliche gehört.
Wir bauen diese Wege für Ihren Hospizdienst auf.
Ein ambulanter Hospizdienst wirbt nicht um Belegung. Er begleitet Menschen am Lebensende, überwiegend durch Ehrenamtliche, und finanziert diese Arbeit aus einem Zuschuss der Krankenkassen und aus Spenden. Deshalb muss seine Website drei sehr unterschiedliche Anliegen gleichzeitig tragen: Angehörige in einer Ausnahmesituation, Menschen mit Interesse am nächsten Befähigungskurs und Fördernde, die wissen wollen, wohin ihr Geld fließt. Rund 1.500 ambulante Hospizdienste arbeiten in Deutschland (DHPV), und viele erklären auf ihrer Seite ausführlich, was Hospizarbeit ist — deutlich seltener, wie man mitwirkt oder unterstützt. Dieser Beitrag zeigt, wie sich die drei Wege sauber trennen lassen, welche Angaben zur Finanzierung Vertrauen schaffen und wie eine Ehrenamtsseite aussieht, die tatsächlich Anmeldungen bringt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Hospiz-Website bedient drei Zielgruppen mit gegensätzlichem Bedarf: Betroffene brauchen Ruhe und eine Rufnummer, Ehrenamtsinteressierte Kurstermine und Zeitangaben, Fördernde Nachvollziehbarkeit. Drei getrennte Wege wirken besser als eine Startseite, die alles sagt.
- Der Zuschuss beträgt je Leistungseinheit 13 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (§ 39a Abs. 2 SGB V). Die Zahl der Leistungseinheiten steigt mit der Zahl einsatzbereiter Ehrenamtlicher, die mit dem Faktor 2 eingeht (Rahmenvereinbarung).
- Der Zuschuss deckt Sachkosten und die Personalkosten der Koordination, nicht den gesamten Betrieb. Öffentlichkeitsarbeit, Trauerbegleitung, Räume und Fortbildung tragen die Dienste meist aus Spenden. Wer das erklärt, macht aus einer Bitte um Geld eine nachvollziehbare Rechnung.
- Mehr als 140.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich in der Hospiz- und Palliativarbeit (DHPV). Gewonnen werden sie über eine eigene Ehrenamtsseite mit Kursterminen, Zeitaufwand, Aufwandsentschädigung und kurzem Formular.
- 74 Prozent der Menschen ab 65 Jahren nutzen das Internet (Bitkom). Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG 2.2 AA ist deshalb keine formale Pflichtübung, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Hauptzielgruppe die Seite überhaupt bedienen kann.
Drei Zielgruppen, eine Website
Rund 1.500 ambulante Hospizdienste begleiten in Deutschland Menschen am Lebensende (DHPV), und etwa 900 der Erwachsenenhospizdienste werden von den Krankenkassen gefördert (DHPV, Stand 2025). Dazu kommen rund 270 stationäre Hospize für Erwachsene und etwa 340 Palliativstationen an Krankenhäusern (DHPV). Wer eine Website für Hospiz- und Palliativdienste plant, kann das Muster einer klassischen Pflegedienst-Seite nur begrenzt übernehmen: Es gibt keine freien Plätze zu füllen und keinen Leistungskatalog nach SGB XI abzubilden. Stattdessen treffen auf derselben Startseite Menschen aufeinander, die gerade eine Diagnose ohne Aussicht auf Heilung erhalten haben, und Menschen, die überlegen, ob sie ein halbes Jahr lang jeden Dienstagabend in einen Vorbereitungskurs gehen. Beide brauchen etwas anderes. Beide sollten innerhalb von zwei Klicks dort sein, wo ihre Frage beantwortet wird.
In Deutschland versterben jährlich gut 1 Million Menschen (Statistisches Bundesamt), und ein großer Teil dieser Verläufe endet zu Hause oder im Pflegeheim, nicht im stationären Hospiz. Die Website ist für Angehörige häufig der erste Kontakt überhaupt — vor dem Telefonat, vor dem Gespräch in der Hausarztpraxis, oft spät am Abend. Die Regeln, die für Inhalte für Angehörige auf der Pflege-Website gelten, greifen hier verschärft: kurze Sätze, keine Formulare mit vierzehn Pflichtfeldern, eine Rufnummer, die ohne Scrollen sichtbar ist. Ähnlich wie bei Wohnungen und Serviceleistungen im Betreuten Wohnen gilt: Wer die Entscheidungslage der Lesenden nicht kennt, schreibt am Bedarf vorbei. Der Unterschied ist, dass hier keine Entscheidung über einen Umzug ansteht, sondern über die letzten Wochen eines Lebens.
Zahlen im Überblick
Sprache, die nichts beschönigt
Der häufigste Fehler auf Hospiz-Websites ist nicht fehlende Information, sondern eine Sprache, die zwischen zwei Polen schwankt: klinisch distanziert auf der einen Seite, verklärend auf der anderen. Beides trägt nicht. Wer von der "letzten Reise" schreibt, zwingt Lesenden ein Bild auf, das sie vielleicht nicht teilen. Wer von "palliativer Versorgungsstruktur im ambulanten Setting" schreibt, verliert sie ebenfalls. Hilfreich ist die einfache, benennende Sprache: sterben, Tod, Trauer, Abschied. Diese Wörter sind für Betroffene keine Zumutung, sondern eine Entlastung, weil sie zeigen, dass hier jemand das Thema aushält. Dazu kommt der technische Teil: 74 Prozent der Menschen ab 65 Jahren nutzen das Internet (Bitkom); erfahrungsgemäß arbeitet ein Teil von ihnen mit vergrößerter Schrift oder einem Vorleseprogramm. Eine barrierefreie Pflege-Website nach BFSG sorgt dafür, dass Kontrast, Schriftgröße und Tastaturbedienung diese Lesenden nicht ausschließen.
Benennen statt umschreiben
"Menschen in ihrer letzten Lebenszeit begleiten" ist verständlich. "Auf dem Weg in ein neues Licht" ist eine Deutung, die nicht jede Familie teilt. Konfessionelle Träger können ihre Haltung nennen, sollten sie aber nicht in jede Zeile legen.
Direkte Anrede
"Sie können uns anrufen, auch wenn Sie noch nicht wissen, was Sie fragen wollen." Dieser Satz senkt die Hemmschwelle stärker als jede Leistungsbeschreibung, weil er die häufigste Sorge beim ersten Anruf vorwegnimmt.
Zeitangaben statt Vagheit
"Wir melden uns in der Regel am selben Werktag zurück" ist eine überprüfbare Aussage. "Schnellstmöglich" ist keine. Angaben, die der Dienst halten kann, schaffen mehr Vertrauen als große Versprechen.
Kosten sofort klären
Die Begleitung durch den ambulanten Hospizdienst ist für Betroffene und Angehörige kostenfrei. Dieser Satz gehört in die ersten Zeilen, nicht auf eine Unterseite. Er beantwortet die Frage, die viele aus Scham nicht stellen.
Rollen erklären
Koordinationsfachkraft, ehrenamtliche Begleitung, Palliativpflegedienst, spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V: Wer wofür zuständig ist, erschließt sich Außenstehenden nicht. Zwei Sätze je Rolle genügen.
Keine Heilsversprechen
Formulierungen wie "schmerzfrei" oder "würdevoll bis zuletzt" wirken wie Zusagen, die sich nicht einhalten lassen. Besser ist die Beschreibung des Vorgehens: was das Team tut, wie oft es kommt, wen es hinzuzieht.
Betroffene und Angehörige: der erste Kontakt
86 Prozent der 5,69 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt) — und genau dort entsteht der Bedarf an hospizlicher Begleitung meistens. Der Weg dorthin führt über eine Seite, die Angehörigen drei Dinge in dieser Reihenfolge gibt: was der Dienst tut, was er kostet, wie man ihn erreicht. Ein Anruf ist dabei der wahrscheinlichste erste Schritt, aber nicht der einzige. Wer nachts liest, will selten telefonieren. Eine Online-Terminbuchung für die Pflegeberatung ersetzt hier das Formular durch einen konkreten Termin für ein Erstgespräch, wahlweise telefonisch oder zu Hause. Bilder tragen diesen Teil mit: Wie bei echten Fotos auf der Pflege-Website gilt, dass ein Bildarchivmotiv mit lächelnder Seniorin am Fenster hier besonders deutlich als Fremdkörper auffällt. Ein Foto des Koordinationsbüros und der Menschen, die ans Telefon gehen, wirkt anders.
- Rufnummer und Erreichbarkeitszeiten im Kopfbereich jeder Seite, nicht nur im Impressum
- Der Satz zur Kostenfreiheit der Begleitung in den ersten drei Zeilen der Startseite
- Eine Seite "Wie eine Begleitung beginnt" mit Erstgespräch, Kennenlernen und erstem Besuch als drei benannte Schritte
- Kurzes Kontaktformular mit höchstens vier Feldern, ohne Pflichtangabe zur Diagnose
- Trauerbegleitung und Angebote für Hinterbliebene als eigener Punkt, nicht als Fußnote
- Angaben zum Einsatzgebiet mit Ortsnamen, damit Suchende erkennen, ob sie richtig sind
- Hinweis darauf, dass auch Angehörige selbst Ansprechpartner sind, nicht nur die erkrankte Person
- Verweis auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V mit Erklärung, wann sie greift
Die Finanzierung offenlegen
Die wirksamste Vertrauensseite eines Hospizdienstes ist die, auf der die eigene Finanzierung erklärt wird — und sie fehlt auf vielen Seiten vollständig. Ambulante Hospizdienste erhalten von den Krankenkassen einen Zuschuss zu den Personalkosten der Koordination und zu den Sachkosten. Bemessen wird er in Leistungseinheiten: Je Leistungseinheit werden 13 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angesetzt (§ 39a Abs. 2 SGB V). Wie viele Leistungseinheiten ein Dienst erreicht, ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V: Die Zahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen und Sterbebegleiter geht mit dem Faktor 2 ein, die Zahl der im Vorjahr abgeschlossenen Sterbebegleitungen mit dem Faktor 4 (Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 SGB V). Aus dieser Formel folgt eine Einsicht, die die Struktur der ganzen Website prägt: Jede Person, die über die Ehrenamtsseite in den Befähigungskurs findet und danach einsatzbereit ist, verbessert die Fördergrundlage doppelt gewichtet. Was der Zuschuss dagegen nicht abdeckt, tragen die Dienste aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen: Öffentlichkeitsarbeit, Trauerbegleitung für Hinterbliebene, Räume, Fortbildungen und die Begleitung der Ehrenamtlichen selbst. Ein Absatz mit genau dieser Aufteilung, ohne erfundene Prozentwerte, erklärt der spendenden Person in dreißig Sekunden, warum ihr Beitrag gebraucht wird. Eine Pflege-Website mit klarer Struktur macht daraus eine eigene Seite statt einer Zeile im Impressum.
Die Ehrenamtsseite und der nächste Kurs
Ehrenamt ist Recruiting, nur ohne Anstellung — und es scheitert an denselben Stellen. Wie bei der Ansprache von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern für die Pflege entscheidet nicht die Sinnfrage über die Bewerbung, sondern die Beantwortung der praktischen Fragen: Wann beginnt der nächste Kurs, wie viele Abende sind das, was kostet mich das, und was passiert danach. Interessierte rechnen im Kopf mit Zeit, nicht mit Idealismus. Deshalb gehören Kurstermine mit Datum auf die Seite, der wöchentliche Zeitaufwand nach dem Kurs in Stunden, und die Aufwandsentschädigung mit Zahl: Fahrtkosten werden häufig mit 0,30 Euro je Kilometer erstattet (§ 9 EStG in Verbindung mit § 5 BRKG), und eine pauschale Entschädigung bleibt bis zu 960 Euro im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Technisch ist die Ehrenamtsseite nichts anderes als eine Karriereseite mit Recruiting-Funktion: eigene URL, eigenes kurzes Formular, eigener Aufruf. Der Unterschied liegt im Ergebnis — statt einer Bewerbung entsteht eine Anmeldung zum Informationsabend.
Kurstermine mit Datum
"Der nächste Befähigungskurs beginnt am 14. Januar, zehn Abende jeweils dienstags von 18 bis 21 Uhr, dazu zwei Samstage." Diese Angabe ist der wichtigste Inhalt der Seite. Steht sie nicht da, bleibt das Interesse folgenlos.
Zeitaufwand danach
Nach dem Kurs begleiten Ehrenamtliche in der Regel eine Familie, meist mit zwei bis vier Stunden pro Woche plus Gruppentreffen im Monat. Wer diese Zahl nennt, verliert die Unentschlossenen — und gewinnt die, die wirklich kommen.
Kosten und Entschädigung
Der Kurs ist für Teilnehmende üblicherweise kostenfrei. Fahrtkosten werden häufig mit 0,30 Euro je Kilometer erstattet (§ 9 EStG in Verbindung mit § 5 BRKG), eine Pauschale bleibt bis 960 Euro jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG).
Kurzes Interessentenformular
Name, Rufnummer oder E-Mail, ein Freitextfeld und ein Auswahlfeld für den gewünschten Kurstermin. Mehr braucht der erste Schritt nicht. Lebenslauf und Führungszeugnis kommen später im persönlichen Gespräch.
Stimmen aus dem Team
Ein Absatz einer langjährigen ehrenamtlichen Begleiterin über den ersten Einsatz beantwortet die Angstfrage, die kaum jemand stellt: Halte ich das aus. Echte Namen mit Einwilligung, keine erfundenen Personen.
Voraussetzungen benennen
Volljährigkeit, ein zeitlicher Abstand zu eigenen Trauerfällen, Bereitschaft zu Supervision und Schweigepflicht. Diese Hürden abzubilden schreckt weniger ab als gedacht — sie zeigen, dass die Aufgabe ernst genommen wird.
Die Spendenseite ohne Nebel
| Baustein der Spendenseite | Was Vertrauen kostet | Was Vertrauen schafft |
|---|---|---|
| Mittelverwendung | "Ihre Spende kommt dort an, wo sie gebraucht wird" | Vier benannte Posten: Trauerbegleitung, Fortbildung der Ehrenamtlichen, Räume, Öffentlichkeitsarbeit |
| Betragsvorschläge | Ein leeres Eingabefeld ohne Orientierung | Drei Beträge mit Bezug: was eine Kursstunde, ein Supervisionstermin, ein Trauercafé-Nachmittag kostet |
| Zuwendungsbestätigung | Kein Hinweis, Rückfrage per Telefon nötig | Erklärung, wann sie kommt, an welche Adresse und wie sie bei Sammelspenden läuft |
| Kleinbeträge | Wie bei großen Summen behandelt | Hinweis auf den vereinfachten Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 EStDV) |
| Anlassspenden | Nur ein Konto und ein Verwendungszweck | Eigener Abschnitt für Kondolenzspenden, Geburtstage und Jubiläen mit Textbaustein für die Traueranzeige |
| Dauerhafte Förderung | Nur eine Einmalspende möglich | Fördermitgliedschaft mit Monatsbetrag, Kündigungsweg und Angabe, was die Mitgliedschaft konkret trägt |
Zwei rechtliche Angaben gehören sichtbar auf diese Seite, weil sie regelmäßig gesucht werden. Spenden an steuerbegünstigte Körperschaften sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar (§ 10b Abs. 1 EStG), und bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt als Nachweis der Bankbeleg zusammen mit einem vereinfachten Zuwendungsnachweis (§ 50 Abs. 4 EStDV). Wer zusätzlich auf den Eintrag im Zuwendungsempfängerregister nach § 60b AO verweist, macht die Gemeinnützigkeit ohne PDF-Anhang prüfbar. Technisch hängt an der Spendenseite mehr, als es zunächst wirkt: Wer die Kontrolle über Domain, Hosting und Zugänge nicht selbst hält, kann eine Bankverbindung im Ernstfall nicht kurzfristig ändern. Und wie bei einem rechtssicheren Impressum nach HWG gilt: Vollständige Vertretungsangaben und die Registernummer des Vereins sind kein Beiwerk, sondern Teil des Vertrauensaufbaus.
Zuweiser: Praxen, Kliniken und Sozialdienste
Der dritte Weg richtet sich an Fachpublikum und braucht eine andere Tonlage als die beiden anderen. Anders als bei der Zuweisergewinnung in der außerklinischen Intensivpflege, wo klinische Überleitung, Beatmungsprofile und Versorgungsverträge im Mittelpunkt stehen, geht es hier um etwas Einfacheres: Hausarztpraxen, onkologische Schwerpunktpraxen, Kliniksozialdienste und Pflegeheime wollen wissen, ab wann sie anrufen dürfen, was der Dienst leistet und wie schnell jemand kommt. Eine Seite "Für Fachkräfte" mit Einsatzgebiet, Rufnummer der Koordination, Reaktionszeit und einer knappen Abgrenzung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V, an der bundesweit mehr als 400 Teams beteiligt sind (Kassenärztliche Bundesvereinigung), erspart beiden Seiten das Klärungstelefonat. Gefunden wird diese Seite fast ausschließlich lokal, weshalb Local SEO für Pflegeanbieter hier mehr trägt als überregionale Inhalte. Ein Punkt ist dabei nicht verhandelbar: Über Formulare dürfen keine Patientendaten laufen. Angaben zu Erkrankung und Prognose sind Gesundheitsdaten besonderer Kategorie (Artikel 9 DSGVO) und gehören ins Telefonat oder in einen gesicherten Kanal, nicht in ein Kontaktfeld.
Diese Fehler kosten Vertrauen
Umsetzung in acht Wochen
Ein Relaunch scheitert in Hospizdiensten selten am Geld und häufig an der Abstimmung: Vorstand, Koordination, Ehrenamtssprecherinnen und der Trägerverein reden mit, und alle haben zu Recht eine Haltung zum Thema. Ein Zeitplan mit benannten Verantwortlichkeiten hält das zusammen. Hilfreich ist, den technischen Teil früh vom inhaltlichen zu trennen: Eine Online-Terminbuchung für Pflegeanbieter lässt sich unabhängig vom Textstand einrichten und deckt gleich zwei Anlässe ab — das Erstgespräch für Angehörige und den Informationsabend für Ehrenamtsinteressierte. Dass die Zielgruppe damit umgehen kann, ist gut belegt: 64 Prozent der 75- bis 79-Jährigen sind online (Bitkom); in der Gesamtgruppe ab 65 Jahren ist der Anteil binnen fünf Jahren deutlich gestiegen (Bitkom).
- Woche 1 — Zielgruppen und Wege festlegen: Wer soll auf welcher Seite landen, welche Handlung folgt daraus, welche Rufnummer steht wo. Ergebnis ist eine Seitenkarte auf einer DIN-A4-Seite.
- Woche 2 — Sprachleitfaden für den Dienst: Welche Begriffe werden verwendet, welche bewusst nicht, wie wird die eigene Trägerschaft benannt. Vorstand und Koordination stimmen das gemeinsam ab.
- Woche 3 — Inhalte für Betroffene und Angehörige schreiben, einschließlich Kostenfreiheit, Ablauf der ersten Begleitung und Angeboten für Hinterbliebene.
- Woche 4 — Ehrenamtsseite aufbauen: Kurstermine, Zeitaufwand, Aufwandsentschädigung, Voraussetzungen, Formular und ein Termin für den nächsten Informationsabend.
- Woche 5 — Spendenseite mit Mittelverwendung, Betragsvorschlägen, Zuwendungsbestätigung, Anlassspenden und Fördermitgliedschaft, abgestimmt mit der Buchhaltung.
- Woche 6 — Fachkräfteseite mit Einsatzgebiet, Reaktionszeit, Abgrenzung zur Palliativversorgung und einer Ansprechperson mit Durchwahl.
- Woche 7 — Barrierefreiheit prüfen: Kontraste, Schriftgrößen, Tastaturbedienung, Formularbeschriftungen und Barrierefreiheitserklärung nach BFSG.
- Woche 8 — Rechtliches und Start: Impressum mit Vertretungsangaben, Datenschutzerklärung mit Bezug zu Artikel 9 DSGVO, Übergabe der Zugänge an den Verein, Schulung der Koordination für spätere Änderungen.
Nach dem Start beginnt der Teil, der über Jahre trägt: Kurstermine aktuell halten, Spendenzwecke jährlich neu benennen, Berichte aus der Begleitung veröffentlichen. Wer den Kontakt zu Fördernden und Ehrenamtlichen zwischen den Anlässen halten will, findet in einem Newsletter für Angehörige und Unterstützende das passende Werkzeug — vier Ausgaben im Jahr genügen. Wenn Sie die drei Wege für Ihren Dienst sortieren möchten, führt der Weg über die Seite zur Website für Hospiz- und Palliativdienste oder direkt über eine Anfrage mit Ihren Eckdaten.
Quellen und Studien
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