ePA in der Pflege: was Angehörige zum Zugriff wissen wollen
ePA in der Pflege: was der Pflegedienst sieht, wer einträgt, wie Angehörige widersprechen oder vertreten. So beantwortet eine Ratgeberseite die Fragen.
In der Pflege gelten strengere Regeln als bei vielen anderen Websites, weil im Umfeld Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Diese Kategorie ordnet die Anforderungen ein: Impressum und Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Cookies und externe Dienste, Auftragsverarbeitung mit Hoster und Dienstleistern, sichere Übertragung von Kontakt- und Bewerbungsformularen, Umgang mit Fotos von Bewohnerinnen, Bewohnern und Mitarbeitenden sowie Schweigepflicht in der Außendarstellung. Dazu kommen Werberegeln im Gesundheitsbereich und die Barrierefreiheitsanforderungen, die zunehmend auch für Einrichtungen relevant werden. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung, geben aber eine belastbare Grundlage für die Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten und Rechtsberatung. Ergänzend beschreiben wir, welche internen Absprachen nötig sind, damit Mitarbeitende in sozialen Netzwerken nicht versehentlich Betroffenendaten offenlegen.
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Interne Meldestelle ab 50 Beschäftigten: So trägt die Pflege-Website den Meldeweg mit eigener Seite, vertraulichem Formular, Fristen und Datenschutzhinweisen.
Kabinettsentwurf zum PNOG: wie Pflegedienste Ratgeberseiten zu Entlastungsbetrag und Pflegegeld mit Stand-Datum führen und zum Inkrafttreten umstellen.
Zwei Monate, drei Monate, Puffer: Welche Fristen nach einer Absage gelten, was die Karriereseite dazu nennen muss und wie das Löschen zum Arbeitsschritt wird.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung auf der Pflege-Website: Dienstzeiten, Rufbereitschaft und Kostenfolge so beschreiben, dass die Zusage der Prüfung standhält.
Domain, DNS, Hosting und Mailkonten: Wenn die Zugänge beim früheren Dienstleister liegen, wird jeder Wechsel zum Risiko. So sichern Pflegedienste die Kontrolle.
Seit 1. Januar 2026 gilt das Pflegekompetenzgesetz (BEEP). So kommunizieren Pflegedienste die neuen Befugnisse auf ihrer Website - für Patienten und Bewerber.
DSGVO-konforme Kontakt- und Bewerbungsformulare für Pflegedienste: sensible Gesundheitsdaten, Hosting in Deutschland, SSL und ein sauberer Datenfluss.
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