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Spezialisiert auf die Pflegebranche

Recht & Datenschutz

In der Pflege gelten strengere Regeln als bei vielen anderen Websites, weil im Umfeld Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Diese Kategorie ordnet die Anforderungen ein: Impressum und Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Cookies und externe Dienste, Auftragsverarbeitung mit Hoster und Dienstleistern, sichere Übertragung von Kontakt- und Bewerbungsformularen, Umgang mit Fotos von Bewohnerinnen, Bewohnern und Mitarbeitenden sowie Schweigepflicht in der Außendarstellung. Dazu kommen Werberegeln im Gesundheitsbereich und die Barrierefreiheitsanforderungen, die zunehmend auch für Einrichtungen relevant werden. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung, geben aber eine belastbare Grundlage für die Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten und Rechtsberatung. Ergänzend beschreiben wir, welche internen Absprachen nötig sind, damit Mitarbeitende in sozialen Netzwerken nicht versehentlich Betroffenendaten offenlegen.

Pflegekompetenzgesetz 2026: die Website richtig anpassenNeues PflegegesetzBEEP seit 1.1.2026Website-Inhaltegezielt anpassenZwei Zielgruppengezielt ansprechenNeue eigenverantwortliche Leistungen zeigen: Wundversorgung, Diabetes, DemenzPatienten & AngehörigeErweiterte Leistungen verständlich erklärtKürzere Wartezeit auf ärztliche AnordnungMehr Vertrauen in die tägliche VersorgungPflegefachkräfte & BewerberEigenverantwortung als starkes ArgumentPositionierung als moderner ArbeitgeberAttraktive Karriereseite fürs Recruiting2026BEEP in Kraft seit 1. Januar (BMG)5,7 MioPflegebedürftige Ende 2023 (Stat. Bundesamt)690.000fehlende Kräfte bis 2049 (Stat. Bundesamt)Leistungsseiten schärfen, Angehörige überzeugen, Personal gewinnenLeistungsseiten | Vertrauen bei Angehörigen | Recruiting | Rechtssicher | BEEP 2026
Recht & Datenschutz 6. Juli 2026

Pflegekompetenzgesetz 2026: Website richtig anpassen

Seit 1. Januar 2026 gilt das Pflegekompetenzgesetz (BEEP). So kommunizieren Pflegedienste die neuen Befugnisse auf ihrer Website - für Patienten und Bewerber.

12 Min. Lesezeit
Sicherer Weg sensibler Daten auf der Pflege-WebsiteFormular im BrowserName, Anliegen, EinwilligungTLS-verschlüsseltHTTPS, kein KlartextServer in DeutschlandAVV, EU-RechenzentrumDatenminimierung, Einwilligung und Löschkonzept von Anfang an mitgedachtKontaktformularNur nötige Felder, klare EinwilligungGesundheitsangaben nicht erzwingenSpam-Schutz ohne TrackingBewerbungsformularAnhänge sicher übertragenZweckbindung BewerbungLöschung nach AbsageArt. 9Gesundheitsdaten DSGVOTLSTransportverschlüsselungAVVAuftragsverarbeitungDEHosting-StandortEinwilligung | Datenminimierung | TLS | AVV | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Löschfristen | TOM
Recht & Datenschutz 14. Juni 2026

Datenschutz auf Pflege-Websites: sichere Formulare

DSGVO-konforme Kontakt- und Bewerbungsformulare für Pflegedienste: sensible Gesundheitsdaten, Hosting in Deutschland, SSL und ein sauberer Datenfluss.

12 Min. Lesezeit
Rechtssichere Pflege-Website: Impressum und HWGImpressum: § 5 DDGName und Anschrift des AnbietersSchnelle Kontaktaufnahme, E-MailRegistergericht und RegisternummerUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerZuständige AufsichtsbehördeVertretungsberechtigte PersonWerberecht: HWG§ 1 gilt für Aussagen zu Krankheiten§ 3 keine irreführenden Wirkaussagen§ 11 Grenzen der Publikumswerbung§ 12 Werbeverbot bei KrankheitenSachlich statt HeilversprechenNachprüfbare Angaben verwendenImpressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar (§ 5 DDG)StartseiteFooter-LinkImpressumKlick 1Klick 2§ 5Pflichtangaben nach DDG2 Klicksmax. Klicktiefe zum Impressum (BGH)50.000 €Bußgeldrahmen nach § 33 DDGDDG § 5 | Anbieterkennzeichnung | HWG | Zwei-Klick-Regel | rechtssicher werben
Recht & Datenschutz 3. Juni 2026

Rechtssichere Pflege-Website: Impressum und HWG

Vollständiges Impressum nach dem DDG, in zwei Klicks erreichbar, und die HWG-Grenzen für Werbeaussagen von Pflegediensten: So wird die Website rechtssicher.

12 Min. Lesezeit