Pflegekompetenzgesetz 2026: Website richtig anpassen
Seit 1. Januar 2026 gilt das Pflegekompetenzgesetz (BEEP). So kommunizieren Pflegedienste die neuen Befugnisse auf ihrer Website - für Patienten und Bewerber.
In der Pflege gelten strengere Regeln als bei vielen anderen Websites, weil im Umfeld Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Diese Kategorie ordnet die Anforderungen ein: Impressum und Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Cookies und externe Dienste, Auftragsverarbeitung mit Hoster und Dienstleistern, sichere Übertragung von Kontakt- und Bewerbungsformularen, Umgang mit Fotos von Bewohnerinnen, Bewohnern und Mitarbeitenden sowie Schweigepflicht in der Außendarstellung. Dazu kommen Werberegeln im Gesundheitsbereich und die Barrierefreiheitsanforderungen, die zunehmend auch für Einrichtungen relevant werden. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung, geben aber eine belastbare Grundlage für die Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten und Rechtsberatung. Ergänzend beschreiben wir, welche internen Absprachen nötig sind, damit Mitarbeitende in sozialen Netzwerken nicht versehentlich Betroffenendaten offenlegen.
Seit 1. Januar 2026 gilt das Pflegekompetenzgesetz (BEEP). So kommunizieren Pflegedienste die neuen Befugnisse auf ihrer Website - für Patienten und Bewerber.
DSGVO-konforme Kontakt- und Bewerbungsformulare für Pflegedienste: sensible Gesundheitsdaten, Hosting in Deutschland, SSL und ein sauberer Datenfluss.
Vollständiges Impressum nach dem DDG, in zwei Klicks erreichbar, und die HWG-Grenzen für Werbeaussagen von Pflegediensten: So wird die Website rechtssicher.