Kurz und einfach erklärt
Dieser Beitrag zeigt eine eigene Seite für Praktikum und Freiwilligendienst. So lernen junge Leute die Pflege früh kennen.
Der Beitrag erklärt, was Sie zu Dauer, Taschengeld und Aufgaben schreiben können. Die Liste der Aufgaben kommt ohne Fachpflege aus.
Ein Bereich für Eltern hilft bei jungen Bewerbern. Ein Kontakt für Schulen öffnet den Weg zu Plätzen.
Eine kurze Bewerbung ohne Anschreiben senkt die Hürde. Eine Zeitleiste zeigt den Weg in die Ausbildung.
Wir bauen diese Seite als Teil Ihrer Karriereseite.
Die Hälfte aller neuen Pflegeauszubildenden ist 21 Jahre oder jünger: 51 Prozent (Statistisches Bundesamt) der neuen Ausbildungsverträge 2025 gingen an diese Altersgruppe. Wer diese Menschen erreichen will, muss früher ansetzen als bei der Stellenanzeige für die Ausbildung. Viele junge Leute lernen die Pflege über ein Schülerpraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) kennen. Auf den meisten Pflegedienst-Websites kommen diese Wege nicht vor. Dieser Beitrag zeigt, wie eine eigene Seite für Praktikum und Freiwilligendienst aufgebaut ist: mit korrekten Eckdaten zu Dauer und Taschengeld, einer Aufgabenliste ohne Fachpflege, einem Bereich für Eltern, einem Kontakt für Schulen und einer Kurzbewerbung, die in die Ausbildung führt.
Das Wichtigste in Kürze
- 51 Prozent (Statistisches Bundesamt) der neuen Pflege-Ausbildungsverträge 2025 schlossen Personen bis 21 Jahre ab. Die Zielgruppe sitzt noch in der Schule oder hat sie gerade verlassen.
- Ein freiwilliges Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten (§ 22 MiLoG) fällt nicht unter den Mindestlohn, ein Pflichtpraktikum nach Schulrecht ebenfalls nicht. Die Seite nennt beide Formen getrennt.
- FSJ und BFD dauern in der Regel zwölf Monate, mindestens sechs und regulär höchstens 18 Monate (§ 3 BFDG, § 5 JFDG). Das Taschengeld ist auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
- Freiwillige leisten eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit (§ 3 BFDG). Behandlungspflege und allein gefahrene Touren gehören deshalb nicht auf die Aufgabenliste der Seite.
- Bei Minderjährigen entscheiden die Eltern mit. Ein eigener Elternbereich erklärt Arbeitszeiten, Begleitung und Vertrag, ein Kontakt für Schulen öffnet den Weg zu Praktikumsplätzen.
- Eine Kurzbewerbung mit fünf Feldern und ohne Anschreiben senkt die Hürde. Ein Zeitstrahl zeigt, wie Praktikum und Freiwilligendienst in die dreijährige Ausbildung führen.
Wer die Zielgruppe vor der Ausbildung ist
Im Jahr 2025 haben rund 63.900 (Statistisches Bundesamt) Menschen einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen. 51 Prozent (Statistisches Bundesamt) davon, also 32.700 Verträge, entfielen auf Personen im Alter von 21 Jahren oder jünger. Das Durchschnittsalter aller neuen Auszubildenden lag bei 24 Jahren (Statistisches Bundesamt). Wer Nachwuchs sucht, spricht also zu einem großen Teil mit Menschen, die gerade die Schule beenden oder kurz davor stehen, und mit deren Eltern.
Für ambulante Dienste ist das besonders wichtig. Nur 12 Prozent (Statistisches Bundesamt) der neuen Ausbildungsverträge 2025 entfielen auf ambulante Pflegeeinrichtungen, 36 Prozent auf stationäre Pflegeeinrichtungen, rund die Hälfte auf Krankenhäuser. Wer den ambulanten Alltag nie gesehen hat, denkt bei der Berufswahl selten an ihn. Ein Praktikum oder ein Freiwilligendienst im ambulanten Dienst ist häufig der erste Kontakt mit dieser Arbeit, und eine Seite, die diesen Einstieg erklärt, holt ihn aus der Zufälligkeit von Aushängen und Empfehlungen im Bekanntenkreis.
Die Seite spricht dabei mehrere Gruppen an, die unterschiedliche Fragen mitbringen:
- Schülerinnen und Schüler in der Berufsorientierung, die ein Pflichtpraktikum nach den Vorgaben ihrer Schule absolvieren. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, und Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 2 JArbSchG).
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger vor der Ausbildungsentscheidung, die ein Orientierungspraktikum oder einen Freiwilligendienst suchen.
- Eltern, die bei Minderjährigen mitentscheiden und bei Verträgen einwilligen müssen.
- Schulen und Berufsberatung, die Praktikumsplätze vermitteln und dafür eine feste Ansprechperson brauchen.
- Erwachsene, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen. Dort nennt das Gesetz keine Altersgrenze nach oben; Voraussetzung ist die erfüllte Vollzeitschulpflicht (§ 2 BFDG).
Abgrenzung zu anderen Karriereseiten
Vier Wege vor der Ausbildung: Eckdaten richtig darstellen
Auf vielen Karriereseiten stehen Praktikum und Freiwilligendienst in einem Satz, oft mit ungenauen Angaben zu Dauer oder Bezahlung. Die vier Wege unterscheiden sich rechtlich deutlich. Eine Tabelle, die sie nebeneinanderstellt, beantwortet die häufigsten Fragen, bevor sie gestellt werden, und zeigt Eltern wie Schulen, dass der Betrieb die Regeln kennt.
| Weg | Dauer | Geld | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Schülerpraktikum (Pflichtpraktikum) | nach Vorgabe der Schule | kein Anspruch auf Mindestlohn | § 22 Absatz 1 MiLoG, § 5 Absatz 2 JArbSchG |
| Orientierungspraktikum | bis zu drei Monate | kein Anspruch auf Mindestlohn innerhalb dieser Dauer | § 22 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG |
| Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) | in der Regel 12 Monate, 6 bis 18 Monate | Taschengeld, höchstens 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | §§ 2 und 5 JFDG |
| Bundesfreiwilligendienst (BFD) | in der Regel 12 Monate, 6 bis 18 Monate, ausnahmsweise bis 24 | Taschengeld, höchstens 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | §§ 2 und 3 BFDG |
| Ausbildung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann | 3 Jahre in Vollzeit, höchstens 5 Jahre in Teilzeit | Ausbildungsvergütung | § 6 PflBG |
Zwei Punkte sorgen auf Karriereseiten regelmäßig für Fehler. Erstens gilt die Ausnahme vom Mindestlohn beim freiwilligen Orientierungspraktikum nur für ein Praktikum von bis zu drei Monaten (§ 22 MiLoG). Wer ein freiwilliges Praktikum länger anbieten will, lässt die Vergütung vorab rechtlich prüfen. Zweitens gelten Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (§ 22 Absatz 2 MiLoG). Die Seite trifft deshalb keine pauschale Aussage wie „Praktika sind unbezahlt“, sondern sagt je Weg, was bei Ihnen gilt, und verweist bei Sonderfällen auf das persönliche Gespräch.
Auch ein kurzes Praktikum braucht klare Absprachen. Das Nachweisgesetz verlangt für Praktika in seinem Anwendungsbereich, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und auszuhändigen (§ 2 Absatz 1a NachwG). Dazu gehören Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer, die tägliche Praktikumszeit, die Vergütung und der Urlaub. Wer diese Punkte ohnehin für jedes Praktikum schriftlich festhält, kann sie auf der Seite als Ablauf zeigen: Gespräch, Vereinbarung, erster Tag.
FSJ und BFD: Taschengeld, Seminare, Einsatzstelle
Der Freiwilligendienst ist der längste Weg vor der Ausbildung und für Pflegedienste oft der ergiebigste. In der Regel zwölf Monate (§ 3 Absatz 2 BFDG) arbeiten Freiwillige im Betrieb mit, lernen Team und Klienten kennen und haben danach eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über eine Ausbildung. Das Freiwillige Soziale Jahr steht Menschen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr (§ 2 JFDG) noch nicht vollendet haben. Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate; im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts kann er ausnahmsweise auf bis zu 24 Monate (§ 3 Absatz 2 BFDG) verlängert werden.
Beim Taschengeld hilft eine klare Angabe mehr als ein vages „nach Vereinbarung“. Das Gesetz setzt eine Obergrenze: höchstens 8 Prozent (§ 2 BFDG, § 2 JFDG) der in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2026 bei 8.450 Euro (§ 4 SVBezGrV 2026) im Monat. Daraus ergibt sich für 2026 eine Obergrenze von 676 Euro (eigene Berechnung aus § 2 BFDG und § 4 SVBezGrV 2026) Taschengeld im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für jedes Jahr neu festgesetzt, die Obergrenze ändert sich also mit. Nennen Sie auf der Seite den Betrag, den Ihr Dienst tatsächlich zahlt, und erklären Sie die Grenze in einem Satz.
Zum Freiwilligendienst gehören pädagogische Begleitung und Seminare: bei einer zwölfmonatigen Teilnahme mindestens 25 Tage (§ 4 BFDG, § 5 JFDG). Diese Tage fehlen im Dienstplan und gehören deshalb auf die Seite, damit niemand überrascht ist. Außerdem kann ein Pflegedienst Freiwillige nur in einer dafür anerkannten Einsatzstelle aufnehmen, und die Anerkennung wird für bestimmte Plätze ausgesprochen (§ 6 BFDG). Für die Einsatzstelle gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts (§ 17 BFDG). Wer noch keine anerkannten Plätze hat, schreibt das ehrlich hin und nennt stattdessen den Weg über das Praktikum.
- Dauer mit Regelfall und Spanne: in der Regel zwölf Monate, mindestens sechs, regulär höchstens 18.
- Taschengeld als Betrag, dazu die gesetzliche Obergrenze und etwaige Zuschüsse, die Sie mit dem Träger vereinbart haben.
- Seminartage und pädagogische Begleitung, mit dem Hinweis, dass diese Tage zur Dienstzeit gehören.
- Beginn: feste Starttermine oder laufender Einstieg, und bis wann eine Bewerbung sinnvoll ist.
- Anzahl der anerkannten Plätze oder der ehrliche Hinweis, dass die Anerkennung noch aussteht.
- Ansprechperson mit Namen, Telefon und E-Mail statt einer allgemeinen Sammeladresse.
Aufgaben ohne Fachpflege: was Freiwillige und Praktikanten tun
Die wichtigste Frage von Eltern und Schulen lautet: Was macht mein Kind dort eigentlich? Das Gesetz gibt für den Bundesfreiwilligendienst die Richtung vor. Er wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet, unter anderem in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, und ist arbeitsmarktneutral auszugestalten (§ 3 Absatz 1 BFDG). Freiwillige ersetzen also keine Fachkraft. Für Praktikanten gilt das erst recht: Sie begleiten, beobachten und helfen, sie versorgen nicht eigenständig.
Begleiten auf Tour
Mitfahren mit einer Pflegefachkraft, Kennenlernen der Klientinnen und Klienten und Beobachten der Abläufe beim Hausbesuch.
Gespräche und Zeit
Vorlesen, Spaziergänge, Gesellschaft leisten und Zuhören: Tätigkeiten, für die im Tourenplan oft wenig Raum bleibt.
Hilfe im Alltag
Einkaufen, Mahlzeiten vorbereiten und kleine Handgriffe im Haushalt unter Anleitung, im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
Organisation im Büro
Material vorbereiten, beim Planen der Touren helfen und Unterlagen sortieren, ohne Einsicht in Gesundheitsdaten, die für die Aufgabe nicht nötig sind.
Keine Behandlungspflege
Medikamente, Injektionen, Verbände und andere ärztlich verordnete Leistungen bleiben bei den Pflegefachpersonen.
Keine Tour allein
Praktikanten und Freiwillige fahren nicht allein zu Klienten und tragen keine fachliche Verantwortung für die Versorgung.
Diese Liste gehört so konkret auf die Seite, wie sie im Betrieb gelebt wird. Sie schützt vor zwei Missverständnissen: dass Freiwillige als günstige Aushilfe eingeplant werden, und dass junge Menschen glauben, sie müssten sich eine Verantwortung zutrauen, die sie noch nicht tragen können. Ein kurzer Absatz zu der Person, die Praktikanten und Freiwillige im Alltag anleitet, rundet den Abschnitt ab, am besten mit Namen und Foto. Echte Bilder aus dem Alltag helfen hier mehr als Bilder aus einer Datenbank; worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag über echte Fotos auf der Pflege-Website.
Unter 18: Arbeitszeiten und ein Bereich für Eltern
Viele Interessierte sind noch minderjährig. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Beschäftigung von Kindern, also von Personen unter 15 Jahren, ist grundsätzlich verboten; das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht ist eine der gesetzlichen Ausnahmen (§ 5 JArbSchG). Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden (§ 8 Absatz 1 JArbSchG), nur an fünf Tagen in der Woche (§ 15 JArbSchG) und grundsätzlich nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr (§ 14 Absatz 1 JArbSchG).
Für ambulante Dienste mit Frühdiensten ab dem frühen Morgen und Spätdiensten am Abend heißt das: Die Seite zeigt ehrlich, welche Dienste für Minderjährige in Frage kommen. Für Jugendliche über 16 Jahre sieht das Gesetz Ausnahmen bei der Nachtruhe vor, etwa für mehrschichtige Betriebe (§ 14 Absatz 2 JArbSchG). Für Samstage und Sonntage nennt es Krankenanstalten sowie Alten-, Pflege- und Kinderheime ausdrücklich als Ausnahme (§§ 16 und 17 JArbSchG). Ob und wie diese Ausnahmen für einen ambulanten Dienst gelten, klären Sie vor der Veröffentlichung rechtlich; auf die Seite gehört nur, was Sie tatsächlich so umsetzen.
Der Elternbereich ist deshalb mehr als ein freundlicher Zusatz. Minderjährige brauchen für eine Willenserklärung, durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). Beim Bundesfreiwilligendienst muss die schriftliche Vereinbarung bei Minderjährigen die Anschrift der Erziehungsberechtigten und die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters enthalten (§ 8 BFDG). Eltern lesen die Seite also mit, oft gründlicher als ihre Kinder, und sie brauchen andere Informationen:
- Arbeitszeiten und Pausen für Minderjährige, mit Beginn und Ende der Dienste, die in Frage kommen.
- Wer anleitet: Name und Rolle der Ansprechperson im Betrieb.
- Wie der Weg zu den Klientinnen und Klienten läuft: Mitfahrt im Dienstwagen, keine Fahrten allein.
- Welche Unterlagen nötig sind: Vereinbarung mit Einwilligung der Eltern, bei Schülerpraktika die Unterlagen der Schule.
- Schweigepflicht und Umgang mit Klientendaten in verständlichen Worten.
- Eine Telefonnummer für Rückfragen der Eltern, mit Zeiten, zu denen jemand erreichbar ist.
Zwei Leser, eine Seite
Kontakt für Schulen und Berufsberatung
Schulen suchen für die Berufsorientierung Betriebe, die Praktikumsplätze verlässlich anbieten. Für Lehrkräfte ist ein Betrieb mit klarer Ansprechperson leichter zu empfehlen als einer, bei dem die Anfrage in einer Sammeladresse verschwindet. Ein eigener Kontakt für Schulen auf der Seite macht aus Ihrem Dienst einen Partner, an den sich die Schule im nächsten Jahr wieder wendet. Pflichtpraktika auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung sind vom Mindestlohn ausgenommen (§ 22 Absatz 1 MiLoG); die Details regeln Schule und Land, deshalb fragt das Formular für Schulen nach Zeitraum und Vorgaben.
- Eine feste Ansprechperson für Schulen mit direkter Durchwahl und E-Mail-Adresse.
- Zeiträume, in denen Praktikumsplätze frei sind, und die Zahl der Plätze je Zeitraum.
- Ein kurzes Formular für Lehrkräfte: Schule, Klasse, Zeitraum, Anzahl der Praktikanten und schulische Vorgaben.
- Ein Merkblatt zum Herunterladen, das die Schule an Eltern weitergeben kann.
- Ein Angebot für Berufsorientierungstage oder einen Besuch im Unterricht, wenn Ihr Team das leisten kann.
Der Schulkontakt wirkt auch in der Suche: Wer nach Praktikumsplätzen in der Pflege in seiner Stadt sucht, stößt auf Seiten, die Ort, Einsatzgebiet und Ansprechperson nennen. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag über lokale Sichtbarkeit für Pflegedienste; wie wir das für Ihren Dienst umsetzen, beschreibt unsere Leistung Local SEO für Pflegedienste.
Ein Zeitstrahl vom Praktikum in die Ausbildung
Der Kern der Seite ist ein Zeitstrahl, der zeigt, wie die Wege zusammenhängen. Er macht sichtbar, dass ein Praktikum kein Selbstzweck ist, sondern der erste Schritt in einen Beruf. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 6 PflBG). Zugang hat unter anderem, wer den mittleren Schulabschluss oder eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung erfolgreich abgeschlossen hat (§ 11 PflBG).
- Schülerpraktikum: Dauer nach Vorgabe der Schule, erster Blick in den Alltag eines ambulanten Dienstes.
- Orientierungspraktikum: bis zu drei Monate nach dem Schulabschluss oder in den Ferien, mit fester Ansprechperson.
- FSJ oder BFD: in der Regel zwölf Monate, mit Taschengeld, Seminaren und wachsender Selbstständigkeit im Rahmen der Hilfstätigkeit.
- Ausbildung: drei Jahre in Vollzeit, mit Bewerbung schon aus dem laufenden Freiwilligendienst heraus.
- Nach dem Examen: Übernahme ins Team, sichtbar gemacht über Stimmen aus dem eigenen Team, sobald die Mitarbeitenden zugestimmt haben.
Jede Station bekommt einen Verweis auf die passende Stelle Ihrer Website: Das Orientierungspraktikum führt zur Kurzbewerbung, der Freiwilligendienst zum Abschnitt über Plätze und Taschengeld, die Ausbildung zu Ihren Stellenanzeigen für die Pflege. Wer die Ausbildung schon im Blick hat, fragt außerdem nach den Einsätzen in anderen Einrichtungen. Wie ein ambulanter Dienst dabei Auszubildende anderer Träger erreicht, zeigt der Beitrag zum Pflichteinsatz im ambulanten Dienst.
Die Kurzbewerbung: fünf Felder, kein Anschreiben
Eine Sechzehnjährige schreibt für ein Praktikum kein Anschreiben, und sie muss es auch nicht. Am Ende der Seite steht deshalb ein kurzes Formular, das sich auf dem Smartphone in wenigen Minuten ausfüllen lässt. Wie eine Schnellbewerbung grundsätzlich aufgebaut ist, erklärt der Beitrag zur Pflege-Schnellbewerbung ohne Anschreiben; für die Zielgruppe vor der Ausbildung reichen noch weniger Angaben.
- Name und Kontaktweg: Telefon oder E-Mail, je nachdem, was die Person lieber nutzt.
- Gewünschter Weg: Schülerpraktikum, Orientierungspraktikum, FSJ, BFD oder direkt Ausbildung.
- Zeitraum: ab wann und wie lange, mit einem freien Textfeld für Vorgaben der Schule.
- Alter unter 18: ein Häkchen, damit Sie die Eltern von Anfang an einbeziehen und die Arbeitszeiten passend planen.
- Gewünschte Rückmeldung: Rückruf, Nachricht oder ein Besuch im Büro.
Auch eine Kurzbewerbung enthält personenbezogene Daten, bei Minderjährigen mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Das Formular braucht deshalb eine verständliche Datenschutzinformation und eine feste Löschfrist für Anfragen, aus denen nichts wird. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag über Löschfristen für Bewerberdaten; die technischen Grundlagen fasst unsere Seite zum Datenschutz für Pflege-Websites zusammen.
Ob die Seite wirkt, zeigt sich an wenigen Werten: Anfragen je Weg, Anteil der Anfragen von Minderjährigen und die Zahl der Praktikanten und Freiwilligen, die später eine Ausbildung beginnen. Welche Kennzahlen sich für Pflege-Websites lohnen, beschreibt der Beitrag zu Kennzahlen der Pflege-Website. Wichtig ist, die Zahlen über mehrere Jahrgänge zu betrachten, denn der Weg vom Schülerpraktikum in die Ausbildung dauert oft länger als ein Jahr.
Die Seite für Praktikum und Freiwilligendienst ist ein Baustein Ihrer Karriereseite, kein Ersatz dafür. Sie funktioniert am besten, wenn Ausbildung, Stellen und Team auf derselben Website gut erreichbar sind. Wir bauen diese Seiten als Teil einer Karriereseite für Pflegedienste und stimmen die Eckdaten mit Ihrer Anleitung und Ihrem Träger ab. Für ein erstes Gespräch erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Quellen und Gesetzestexte
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