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Personalgewinnung

Pflichteinsatz ambulant: Azubis anderer Träger gewinnen

Jeder Fachazubi verbringt 400 Stunden im ambulanten Dienst. Eine Einsatzseite zeigt Pflegeschulen und Azubis Ablauf, Praxisanleitung und die Stelle nach dem Examen.

19 Min. Lesezeit KarriereseiteAusbildungPraxisanleitungRecruiting

Kurz und einfach erklärt

Zur Pflegeausbildung gehört ein Einsatz im ambulanten Dienst. Azubis anderer Träger kommen dafür als Gäste zu Ihnen.

Das ist eine gute Chance. Die Azubis lernen Sie als Arbeitgeber kennen.

Der Beitrag beschreibt eine eigene Seite für diesen Einsatz. Sie zeigt den Ablauf, die Dienstzeiten und wer anleitet.

Pflegeschulen können über die Seite eine Zusammenarbeit anfragen. Azubis können sich für die Zeit nach der Prüfung vormerken. Dafür braucht es ihre Zustimmung.

Wir bauen diese Seite als Teil Ihrer Karriereseite.

Jede Auszubildende zur Pflegefachfrau und jeder Auszubildende zum Pflegefachmann verbringt 400 Stunden (Anlage 7 PflAPrV) in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege. Das gilt für die Auszubildende einer Klinik genauso wie für den Auszubildenden eines Pflegeheims: Der Einsatz ist Pflicht, keine Wahl. Gleichzeitig haben nur 12 Prozent (Destatis) der Auszubildenden mit neuem Vertrag einen ambulanten Dienst als Träger ihrer praktischen Ausbildung. Die große Mehrheit der künftigen Pflegefachkräfte lernt den ambulanten Dienst also als Gast kennen - für einige Wochen, auf Tour, an der Seite einer Praxisanleiterin. Für einen Pflegedienst, der Fachkräfte sucht, ist das die längste Probezeit, die es ohne Arbeitsvertrag gibt. Genutzt wird sie selten. Die meisten Karriereseiten sprechen fertige Pflegefachkräfte an und Auszubildende höchstens für die eigene Ausbildung. Wer im Einsatz war, findet dort weder den Ablauf noch den Namen seiner Anleiterin noch einen Weg, sich für die Zeit nach dem Examen vorzumerken. Dieser Beitrag beschreibt eine eigene Seite für den Pflichteinsatz: für Pflegeschulen und Träger, die einen Kooperationspartner suchen, und für Auszubildende, die wissen wollen, was sie erwartet. Mit Ablauf, Praxisanleitung, Dienstzeiten, Kooperationsanfrage und einer Merkliste für die Bewerbung nach dem Examen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Pflegefachausbildung enthält einen Pflichteinsatz von 400 Stunden in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege (Anlage 7 PflAPrV), bei insgesamt 2.500 Stunden praktischer Ausbildung (Anlage 7 PflAPrV).
  • Nur 12 Prozent der Auszubildenden mit neuem Vertrag 2025 haben einen ambulanten Träger (Destatis). Alle übrigen lernen den ambulanten Dienst als Gast im Pflichteinsatz kennen - und damit als möglichen Arbeitgeber.
  • Die Seite spricht zwei Zielgruppen an: Pflegeschulen und Träger, die auf Kooperationsverträge angewiesen sind (§ 6 Absatz 4 PflBG), und Auszubildende, die Treffpunkt, Tour und Dienstzeiten vorab kennen wollen.
  • Praxisanleitung umfasst mindestens 10 Prozent der Einsatzzeit (§ 4 Absatz 1 PflAPrV), bei 400 Stunden also mindestens 40 Stunden. Wer anleitet, gehört mit Namen und Qualifikation auf die Seite.
  • Der ambulante Pflichteinsatz soll vor der Zwischenprüfung liegen (§ 7 Absatz 3 PflBG). Bis zum Examen vergeht mindestens das letzte Ausbildungsdrittel, in Vollzeit ein Jahr (§ 6 Absatz 1 PflBG) - eine Merkliste mit Einwilligung hält den Kontakt.
  • Ob die Seite arbeitet, zeigen drei selbst erhobene Zahlen: Kooperationsanfragen je Halbjahr, Einträge in der Merkliste je Einsatzdurchgang und Bewerbungen von Menschen, die vorher bei Ihnen im Einsatz waren.

Wenige eigene Azubis, viele Gäste

Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung legt die praktische Ausbildung stundengenau fest. Anlage 7 PflAPrV verteilt insgesamt 2.500 Stunden (Anlage 7 PflAPrV) auf einzelne Einsätze, und drei davon sind Pflichteinsätze in den allgemeinen Versorgungsbereichen: stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege und ambulante Akut- und Langzeitpflege mit je 400 Stunden (Anlage 7 PflAPrV). Durchgeführt wird der ambulante Einsatz nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 PflBG in ambulanten Pflegeeinrichtungen, die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch und nach § 37 SGB V zugelassen sind - also in genau den Diensten, die heute Fachkräfte suchen. Eine Klinik kann diesen Einsatz nicht im eigenen Haus abbilden, ein Pflegeheim ebenso wenig. Beide brauchen dafür einen Partner, und zwar Jahr für Jahr für jeden neuen Ausbildungsjahrgang.

Wie groß dieser Bedarf ist, zeigt die Ausbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2025 haben rund 63.900 Auszubildende (Destatis) einen neuen Vertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen. Rund die Hälfte (Destatis) von ihnen absolviert den praktischen Teil der Ausbildung im Krankenhaus, 36 Prozent (Destatis) bei stationären und nur 12 Prozent (Destatis) bei ambulanten Pflegeeinrichtungen. Rechnerisch kommen damit auf jeden Auszubildenden, den ein ambulanter Dienst selbst ausbildet, etwa sieben weitere, die den ambulanten Pflichteinsatz anderswo absolvieren müssen. Verteilt auf bundesweit 15.549 ambulante Pflegedienste (Destatis, Stand 2023) ist das kein Randthema, sondern ein regelmäßiger Strom von Menschen, die Ihren Arbeitsalltag von innen sehen, bevor sie sich irgendwo bewerben.

Die Rechnung dahinter

Nur 12 Prozent der neuen Auszubildenden haben einen ambulanten Träger (Destatis). Den ambulanten Pflichteinsatz absolvieren trotzdem alle, jeweils 400 Stunden (Anlage 7 PflAPrV). Wer Einsatzplätze anbietet, lernt damit jedes Jahr Auszubildende kennen, die in keiner eigenen Bewerberliste stehen - und die nach dem Examen eine Stelle suchen.

Zwei Zielgruppen auf einer Seite

Eine Seite zum Pflichteinsatz hat zwei Leserschaften mit unterschiedlichen Fragen. Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung suchen einen Kooperationspartner. Diese Zusammenarbeit ist im Gesetz angelegt: Pflegeschule, Träger der praktischen Ausbildung und die weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen wirken auf der Grundlage von Kooperationsverträgen zusammen (§ 6 Absatz 4 PflBG). Wer dort Einsätze plant, will wissen, ob Sie Plätze haben, in welchen Zeiträumen, mit welcher Praxisanleitung und wen man anruft. Die Auszubildenden dagegen kommen meist erst, wenn die Zuweisung feststeht. Sie fragen, wo sie morgens hinmüssen, ob sie ein Auto brauchen, wie der erste Tag abläuft und wer sie anleitet. Viele sind jung: 51 Prozent (Destatis) der Neuverträge 2025 schlossen Menschen im Alter von 21 Jahren oder jünger ab. Sie lesen die Seite auf dem Smartphone, oft am Abend vor dem ersten Einsatztag.

FragePflegeschule oder TrägerAuszubildende im Einsatz
Wann kommt sie auf die Seite?Bei der Planung der Einsätze, oft Monate vorherNach der Zuweisung, meist kurz vor dem ersten Tag
Was will sie wissen?Plätze, Zeiträume, Praxisanleitung, VertragTreffpunkt, Dienstzeiten, Anfahrt, Ablauf
Was entscheidet sie?Ob ein Kooperationsvertrag zustande kommtOb sie nach dem Examen wiederkommen möchte
Welcher Kontakt passt?Kooperationsanfrage mit Zeitraum und PlatzzahlDirekter Draht zur Praxisanleitung, Merkliste
Welcher Ton trägt?Sachlich, mit RechtsgrundlagenKonkret, mit Namen und Uhrzeiten

Beide Gruppen auf einer Seite zu bedienen funktioniert, wenn der Einstieg sie früh trennt: zwei Sprungmarken im Seitenkopf, „Für Pflegeschulen“ und „Für Auszubildende im Einsatz“, und darunter zwei Abschnitte, die nicht voneinander abschreiben. Auf der Karriereseite steht ein sichtbarer Verweis auf diese Seite, im Menü reicht ein Eintrag unter Karriere. Wie eine Karriereseite für Pflegedienste insgesamt aufgebaut ist, beschreiben wir auf unserer Leistungsseite. Die eigene Ausbildung bleibt davon getrennt: Wer ab 2027 selbst in der Pflegefachassistenz ausbildet, findet den Aufbau dafür im Beitrag Pflegefachassistenz 2027: Azubis über die Website gewinnen. Die Einsatzseite richtet sich an Menschen, die schon in Ausbildung sind, nur eben bei jemand anderem.

Der Einsatz Woche für Woche

Auszubildende wollen vorab wissen, was in welcher Woche passiert. 400 Stunden (Anlage 7 PflAPrV) entsprechen bei einer Vollzeitwoche von 40 Stunden zehn Wochen; bei kürzerer Wochenarbeitszeit oder mit Unterrichtsblöcken dazwischen verteilt sich der Einsatz über mehr Kalenderwochen. Die Ausbildung wechselt ohnehin zwischen Abschnitten des Unterrichts und der praktischen Ausbildung ab (§ 1 Absatz 3 PflAPrV). Ein Beispielablauf auf der Seite ersetzt keinen Ausbildungsplan, aber er nimmt die Unsicherheit vor dem ersten Tag und zeigt der Pflegeschule, dass der Einsatz bei Ihnen geplant ist und nicht nebenher läuft. Er beschreibt Phasen, keine Stundenzettel, und er sagt ehrlich, wann die Auszubildende selbst Verantwortung übernimmt.

  1. Woche 1 und 2: mitfahren und ankommen. Erster Tag mit Treffpunkt, Einweisung in Tourenplan, Schlüsselverwaltung, Dokumentation und Hygiene. Die Auszubildende fährt bei ihrer Praxisanleiterin mit, lernt die Klientinnen und Klienten der Tour kennen und erlebt, wie Pflege in einer fremden Wohnung abläuft.
  2. Woche 3 bis 6: mitpflegen unter Anleitung. Grundpflege und ärztlich verordnete Behandlungspflege übernimmt sie schrittweise selbst, angeleitet und mit Rückmeldung am Ende der Tour. Ein Zwischengespräch zur Halbzeit hält fest, was gut läuft und was noch fehlt.
  3. Woche 7 bis 9: eigene Einsätze in Begleitung. Einzelne Klientinnen und Klienten der Tour betreut sie weitgehend selbstständig, die Praxisanleitung ist dabei, greift aber weniger ein. In diesen Wochen liegt häufig auch der Besuch der Lehrkraft aus der Pflegeschule.
  4. Woche 10: Abschluss und Einschätzung. Abschlussgespräch, qualifizierte Leistungseinschätzung und ein Hinweis, wie der Kontakt nach dem Einsatz weitergehen kann - ohne Druck, aber mit einem klaren Angebot.

Die beiden letzten Punkte haben eine Rechtsgrundlage. Jede an der Ausbildung beteiligte Einrichtung erstellt über den bei ihr durchgeführten Einsatz eine qualifizierte Leistungseinschätzung und macht sie den Auszubildenden bei Beendigung des Einsatzes bekannt und erläutert sie (§ 6 Absatz 2 PflAPrV). Die Pflegeschule wiederum soll je Pflichteinsatz mindestens einen Besuch einer Lehrkraft in der Einrichtung einplanen (§ 5 PflAPrV). Beides gehört in den Ablauf auf der Seite, weil beides die Auszubildende direkt betrifft: das Gespräch, in dem sie erfährt, wie sie gesehen wurde, und der Termin, an dem ihre Schule vor Ort ist. Wer beides vorher ankündigt, nimmt dem Einsatz viel von seiner Prüfungsatmosphäre.

Praxisanleitung: die Zahl, auf die Schulen schauen

Für die Pflegeschule ist die Praxisanleitung die entscheidende Frage, weil sie Teil der Ausbildungspflicht ist. Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen sie sicher, und sie umfasst mindestens 10 Prozent (§ 4 Absatz 1 PflAPrV) der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit, geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplans. Bei 400 Stunden sind das mindestens 40 Stunden (§ 4 Absatz 1 PflAPrV) nachweisbarer Anleitung. Auch wer anleiten darf, ist geregelt. Im Pflichteinsatz braucht die Praxisanleiterin mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Pflegefachkraft in den letzten fünf Jahren (§ 4 Absatz 2 PflAPrV), eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und jedes Jahr mindestens 24 Stunden Fortbildung (§ 4 Absatz 3 PflAPrV).

Auf die Seite gehört deshalb nicht der Satz „Bei uns werden Sie gut angeleitet“, sondern das, was eine Schule nachvollziehen kann: wie viele Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter der Dienst beschäftigt, wie die Anleitungszeit im Dienstplan steht und wie sie dokumentiert wird. Namen und Fotos der Anleitenden erscheinen nur mit deren Einwilligung. Erfahrungsgemäß sind gerade diese Kolleginnen und Kollegen bereit, sich zu zeigen, weil sie die Auszubildenden ohnehin am ersten Tag in Empfang nehmen. Wie Stimmen aus dem Team glaubwürdig wirken, ohne gestellt zu klingen, steht in Mitarbeiterstimmen auf der Karriereseite.

Benannte Praxisanleitung

Name, Funktion und Erreichbarkeit der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Die Schule weiß, wen sie anruft, die Auszubildende weiß, wen sie am ersten Tag sucht.

Anleitungszeit im Dienstplan

Anleitung steht als eigener Termin in der Tour, nicht als Nebenbei-Aufgabe. Das ist die Grundlage dafür, die Mindestzeit später belegen zu können.

Nachweis und Einschätzung

Wie der Ausbildungsnachweis im Einsatz geführt wird, wer ihn gegenzeichnet und wann das Abschlussgespräch mit Leistungseinschätzung stattfindet.

Touren mit Lernanlass

Welche Touren sich für den Einsatz eignen: gemischte Grund- und Behandlungspflege, planbare Zeiten und eine feste Begleitung statt täglich wechselnder Kolleginnen.

Verhältnis im Team

Wie viele Auszubildende gleichzeitig im Dienst sind. Das Gesetz verlangt ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften (§ 7 Absatz 5 PflBG).

Rückmeldung in beide Richtungen

Ein kurzer Bogen am Ende des Einsatzes, in dem die Auszubildende den Dienst bewertet. Was dort steht, verbessert den nächsten Einsatz und die Seite.

Anfahrt, Dienstzeiten, Tourbegleitung

Die meisten Fragen von Auszubildenden sind praktisch, und im ambulanten Dienst sind sie andere als in Klinik und Heim. Es gibt keine Station, auf der man sich morgens meldet, sondern einen Treffpunkt, von dem die Tour startet. Es gibt Dienstzeiten, die früh beginnen und am Wochenende weiterlaufen. Und es gibt die Frage nach dem Auto: Fährt die Auszubildende nur mit, braucht sie einen eigenen Führerschein, wer zahlt das Parken am Standort? Eine Seite, die diese Fragen beantwortet, bevor sie gestellt werden, entlastet die Praxisanleitung in der ersten Woche spürbar. Und sie zeigt, dass der Dienst an die Menschen gedacht hat, die nur für einige Wochen dazukommen.

  • Treffpunkt und Anfahrt. Adresse des Standorts, Parkmöglichkeiten und die Verbindung mit Bus und Bahn zur Uhrzeit des Dienstbeginns, nicht zur Mittagszeit.
  • Dienstzeiten. Beginn und Ende von Früh- und Spätdienst, die Regelung für Wochenenden und der Zeitpunkt, zu dem der Dienstplan feststeht. Wie verlässliche Dienstpläne auf der Karriereseite wirken, steht in Verlässlicher Dienstplan als Argument.
  • Tourbegleitung. Wer fährt, wer mitfährt, ob ein Führerschein nötig ist und ob die Auszubildende im Verlauf selbst ein Dienstfahrzeug nutzt.
  • Kleidung und Ausstattung. Dienstkleidung, Schutzausrüstung, Diensthandy oder Tablet für die Dokumentation und die Regelung für Wohnungsschlüssel.
  • Der erste Tag. Uhrzeit, Ansprechperson, was mitzubringen ist und wie lange die Einweisung dauert, bevor es auf Tour geht.
  • Krankheit und Ausfall. Wen die Auszubildende morgens anruft und wie Fehlzeiten mit der Schule abgestimmt werden. Angerechnet werden Fehlzeiten nur, soweit sie 25 Prozent (§ 1 Absatz 4 PflAPrV) der Stunden eines Pflichteinsatzes nicht überschreiten.

Die Kooperationsanfrage für Pflegeschulen

Für Pflegeschulen und Träger ist die Seite ein Angebot zur Zusammenarbeit. Die Kooperation beginnt in der Regel mit einer Anfrage und endet in einem Vertrag; dazwischen liegen Fragen, die ein kurzes Formular vorsortieren kann. Wichtig ist, dass die Anfrage nicht im allgemeinen Kontaktformular landet, sondern bei der Person, die Einsätze plant - meist die Pflegedienstleitung oder die zentrale Praxisanleitung. Der Rest ist Handwerk: wenige Felder, eine klare Rückmeldung, ein Vorschlag für ein Gespräch. Diese Felder haben sich bewährt:

  • Pflegeschule oder Träger mit Ansprechperson und Rückrufnummer, damit die Antwort nicht über drei Weiterleitungen läuft.
  • Gewünschte Einsatzzeiträume, am besten als Monat und Jahr, weil Schulen ihre Kurse in Blöcken planen.
  • Anzahl der Auszubildenden je Zeitraum, damit Sie vor dem Gespräch prüfen können, ob Praxisanleitung und Touren ausreichen.
  • Ausbildungsstand, denn die Pflichteinsätze sollen vor der Zwischenprüfung stattfinden (§ 7 Absatz 3 PflBG), und diese liegt am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels (§ 6 Absatz 5 PflBG).
  • Rahmen der Schule: Besuchstermine der Lehrkraft, Vorlagen für Nachweis und Leistungseinschätzung, ein vorhandener Mustervertrag.

Auf der Seite selbst steht, was der Dienst anbietet: in welchen Monaten Plätze frei sind, wie viele Auszubildende gleichzeitig kommen können und welche Einsatzgebiete gefahren werden. Eine Angabe, die jedes Quartal aktualisiert wird, ist mehr wert als eine allgemeine Zusage. Hilfreich ist außerdem ein Hinweis, wer die Anfrage bearbeitet und wie die Rückmeldung erfolgt, ohne eine Frist zu versprechen, die im Alltag nicht zu halten ist. Die Daten aus diesem Formular sind Kontaktdaten von Schulen, keine Gesundheitsdaten. Trotzdem gilt für das Formular dasselbe wie für jedes andere auf der Website; was dafür nötig ist, fassen wir auf der Seite zum Datenschutz auf Pflege-Websites zusammen.

Vom Einsatz zur Bewerbung nach dem Examen

Der ambulante Pflichteinsatz findet früh in der Ausbildung statt. Anlage 7 PflAPrV ordnet ihn dem ersten und zweiten Ausbildungsdrittel zu (Anlage 7 PflAPrV), und nach § 7 Absatz 3 PflBG soll er vor der Zwischenprüfung liegen. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre (§ 6 Absatz 1 PflBG); zwischen dem Einsatz bei Ihnen und dem Examen liegt also mindestens das letzte Ausbildungsdrittel, in Vollzeit ein Jahr. In dieser Zeit kehrt die Auszubildende zu ihrem Träger zurück, absolviert dort in der Regel auch den Vertiefungseinsatz (§ 7 Absatz 4 PflBG) und bekommt vor dem Abschluss wahrscheinlich ein Angebot ihres eigenen Hauses. Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat, ist aus dem Blick.

Die Antwort darauf ist kein Rundschreiben, sondern eine Merkliste mit Einwilligung. Am Ende des Einsatzes und auf der Seite gibt es ein kurzes Formular: Examenstermin, gewünschter Beginn, Interesse an Teil- oder Vollzeit, Kontaktweg. Die Auszubildende entscheidet selbst, ob und wann sie erinnert werden möchte. Im Jahr 2025 haben rund 35.300 Menschen (Destatis) die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen; wer einige von ihnen bereits aus dem Einsatz kennt, beginnt die Suche nicht bei null. Für die Bewerbung selbst reicht dann ein kurzer Weg, wie wir ihn in der Antwort auf die Frage erklären, was eine Schnellbewerbung ist.

  • Examenstermin und Wunschbeginn, damit die Erinnerung zum richtigen Zeitpunkt kommt und nicht erst nach dem ersten Angebot des eigenen Hauses.
  • Einsatzbereich und Umfang: Tour, Wohnort, Teilzeit oder Vollzeit - die Angaben, die für ein Angebot tatsächlich nötig sind, und keine weiteren.
  • Kontaktweg und Zeitpunkt, von der Auszubildenden selbst gewählt, mit einem Satz dazu, wofür die Daten genutzt werden.
  • Löschung mit Datum: Die Einwilligung ist freiwillig und widerrufbar, und die Einträge verschwinden, sobald ihr Zweck erfüllt ist. Welche Fristen für Bewerberdaten gelten, steht in Bewerberdaten löschen: Fristen für die Karriereseite.
  • Die Stelle selbst: eine konkrete Anzeige für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit Einarbeitung, verlinkt aus der Merkliste. Worauf es bei Stellenanzeigen für die Pflege ankommt, fassen wir auf der Leistungsseite zusammen.

Einladen statt abwerben

Während des Einsatzes steht die Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis mit ihrem Träger, und dieser Träger ist Ihr Kooperationspartner. Eine Seite, die im laufenden Einsatz offen um einen Wechsel wirbt, gefährdet die Kooperation. Das Angebot gilt der Zeit nach dem Examen, und so steht es auch da: als Einladung, sich zu melden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.

Woran Sie merken, dass die Seite arbeitet

Ob die Seite trägt, zeigt sich an drei Zahlen, die Sie selbst erheben: Kooperationsanfragen je Halbjahr, Einträge in der Merkliste je Einsatzdurchgang und Bewerbungen, deren Absender vorher bei Ihnen im Einsatz war. Seitenaufrufe sagen wenig, weil die Zielgruppe klein und bekannt ist. Mehr sagt die Rückmeldung am Ende des Einsatzes: Wer dort schreibt, dass Treffpunkt und erster Tag klar waren, hat die Seite gelesen. Für die Auffindbarkeit gilt dasselbe wie bei jeder Karriereseite; warum die lokale Suche auch beim Recruiting hilft, beantworten wir in der Frage, ob lokale Auffindbarkeit beim Recruiting etwas bringt.

Der Aufwand für die Seite bleibt überschaubar, weil ihr Inhalt schon existiert: im Ausbildungsplan, in den Kooperationsverträgen und im Kopf der Praxisanleitung. Die Arbeit liegt darin, ihn so aufzuschreiben, dass eine Schulleitung und eine Auszubildende im zweiten Jahr beide schnell finden, was sie brauchen. Wer zusätzlich Schulabgängerinnen und Schulabgänger vor der Ausbildung erreichen will, findet den passenden Baustein im Beitrag Praktikum, FSJ, BFD: Schulabgänger für die Pflege gewinnen. Wie eine Seite Angehörige abholt, die den Dienst wechseln wollen, steht in Pflegedienst wechseln: So holt Ihre Website Wechsler ab. Und wie die Einsatzseite mit Karriereseite und Leistungsseiten zusammenhängt, zeigen wir auf der Seite zu Websites für ambulante Pflegedienste.

Quellen und Gesetzestexte

Dieser Artikel stützt sich auf den Wortlaut des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung in der vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Fassung, auf die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes zur Pflegeausbildung 2025 vom 2. Juli 2026 und auf die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Die genannten Zahlen und Stundenwerte beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung; die Belegstellen sind in der Redaktion mit Tieflink und wörtlichem Zitat hinterlegt.

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