Recht und Datenschutz
AV
Abkürzung für Auftragsverarbeitung
Kurz und einfach erklärt
AV steht für Auftragsverarbeitung.
Dabei verarbeitet ein Dienstleister Daten über Personen. Er tut das im Auftrag eines Betriebs.
Ein Vertrag legt fest, wie der Dienstleister mit diesen Daten umgehen darf.
Für Pflegedienste geht es etwa um Hosting, Versand von Mails oder Messenger-Dienste.
Definition
AV steht für Auftragsverarbeitung, also die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Betriebs. Ein AV-Vertrag legt fest, wie der Dienstleister mit diesen Daten umgehen darf. Für Pflegedienste betrifft das etwa Hosting, Mailversand oder Messenger-Dienste.