Pflege und Gesundheit
G-BA
Abkürzung für Gemeinsamer Bundesausschuss
Kurz und einfach erklärt
Der G-BA ist ein Gremium im deutschen Gesundheitswesen.
In ihm sitzen Ärzte, Kliniken und Kassen. Sie regeln dort Dinge selbst. Für diese Selbstverwaltung ist er das oberste Gremium.
Der Ausschuss beschließt Richtlinien, etwa zur Pflege zu Hause. Danach richten sich die Verordnung und die Behandlungspflege.
Definition
Der G-BA ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Darin sind Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen vertreten. Er beschließt Richtlinien, etwa zur häuslichen Krankenpflege, an denen sich Verordnung und Behandlungspflege ausrichten.