Recht und Datenschutz
LPartG
Abkürzung für Lebenspartnerschaftsgesetz
Kurz und einfach erklärt
Das LPartG ist ein deutsches Gesetz für Paare vom gleichen Geschlecht.
Bevor sie heiraten durften, konnten sie sich als Paar eintragen lassen.
Manche Regeln für Ehepaare gelten auch für diese Paare.
Definition
Das LPartG ist das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft, die gleichgeschlechtliche Paare vor der Öffnung der Ehe eingehen konnten, und ihre Rechtsfolgen. In Pflegetexten kommt es vor, wenn Regeln für Ehegatten auch für eingetragene Lebenspartner gelten.