Pflege und Gesundheit
Pflegefachperson
Kurz und einfach erklärt
Eine Pflegefachperson hat eine Ausbildung oder ein Studium in der Pflege abgeschlossen.
Der Staat erkennt diesen Abschluss an.
Manche Aufgaben darf nur sie machen. Dazu gehört, die Pflege zu planen.
In Anzeigen für Stellen heißt sie oft auch Pflegefachkraft.
Definition
Pflegekraft mit abgeschlossener staatlich anerkannter Pflegeausbildung oder einem Pflegestudium mit Berufsabschluss, etwa Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Altenpflegerin. Bestimmte Aufgaben wie die Feststellung des Pflegebedarfs und die Steuerung des Pflegeprozesses sind ihr gesetzlich vorbehalten. In Stellenanzeigen ist auch von Pflegefachkraft die Rede.