Recht und Datenschutz
SGG
Abkürzung für Sozialgerichtsgesetz
Kurz und einfach erklärt
Das SGG ist ein deutsches Gesetz über die Gerichte für soziale Fragen.
Es regelt, wie man dort klagt. Es regelt auch den Widerspruch gegen einen Bescheid, etwa von der Pflegekasse.
Den Widerspruch macht man meist zuerst. Erst danach geht es vor Gericht.
Eine Seite zum Pflegegrad kann das erklären.
Definition
Das SGG ist das Sozialgerichtsgesetz. Es regelt das Verfahren vor den Sozialgerichten und das Widerspruchsverfahren, das einer Klage in der Regel vorausgeht, etwa gegen einen Bescheid der Pflegekasse. Auf einer Ratgeberseite zum Pflegegrad kann es bei Hinweisen zum Widerspruch eine Rolle spielen.