Recht und Datenschutz
SvEV
Abkürzung für Sozialversicherungsentgeltverordnung
Kurz und einfach erklärt
Die SvEV ist eine Verordnung zur Sozialversicherung.
Sie sagt, welche Leistungen vom Arbeitgeber bei den Beiträgen nicht als Lohn zählen.
Zuschüsse zum Lohn zählen meist nicht, wenn sie frei von Lohnsteuer sind. Es gibt aber weitere Fälle und Ausnahmen.
Was im Einzelfall gilt, klärt die Lohnbuchhaltung.
Definition
Die SvEV ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung, amtlich Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt. Sie regelt unter anderem, welche Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zählen, und setzt Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft fest. Zuschüsse zusätzlich zum Lohn bleiben danach in der Regel außer Betracht, soweit sie lohnsteuerfrei sind; daneben gibt es weitere Fälle und Ausnahmen, den Einzelfall klärt die Lohnbuchhaltung.