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Recht und Datenschutz

Vorsorgevollmacht

Kurz und einfach erklärt

Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, wer für einen entscheiden darf.

Das gilt für die Zeit, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann. Es geht etwa um die Gesundheit.

Eine Patientenverfügung ist etwas anderes. Darin steht, welche Behandlung man möchte.

Für einen Pflegedienst zeigt die Vollmacht, mit wem er über die Pflege sprechen kann.

Definition
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, wer sie vertreten darf, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann, etwa in Gesundheitsfragen. Sie ist von der Patientenverfügung zu unterscheiden, die Wünsche zur Behandlung festhält. Für Pflegedienste kann sie klären, mit wem Fragen der Versorgung besprochen werden.

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