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Recht und Datenschutz

ZAG

Abkürzung für Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Kurz und einfach erklärt

Das ZAG ist ein deutsches Gesetz über Dienste für Zahlungen.

Es regelt, wie der Staat solche Dienste überwacht.

Es ist auch für Gutscheine vom Arbeitgeber wichtig. Bei der Steuer zählen sie nur unter Bedingungen aus diesem Gesetz nicht als Geld.

Definition
Das ZAG ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, amtlich Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten. Es regelt die Aufsicht über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft. Gutscheine und Geldkarten vom Arbeitgeber gelten steuerlich nur dann als Sachbezug, wenn sie bestimmte Kriterien dieses Gesetzes erfüllen.

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