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Recht und Datenschutz

BRKG

Abkürzung für Bundesreisekostengesetz

Kurz und einfach erklärt

Das BRKG ist das Gesetz über Reisekosten im Dienst des Bundes.

Es regelt Reisekosten für Menschen, die für den Bund arbeiten. Dazu gehören feste Beträge für Fahrten mit dem eigenen Auto.

Die Sätze aus dem Gesetz dienen auch anderswo als Maß. Ein Beispiel sind Fahrtkosten von Ehrenamtlichen in Pflege und Hospiz.

Definition
Das BRKG ist das Bundesreisekostengesetz. Es regelt Reisekosten im öffentlichen Dienst des Bundes, etwa Pauschalen für Fahrten mit dem eigenen Auto. Seine Sätze dienen auch an anderer Stelle als Maßstab, etwa bei Fahrtkosten von Ehrenamtlichen in Hospiz- und Pflegediensten.