Recht und Datenschutz
DDG
Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das DDG ist das deutsche Gesetz über digitale Dienste.
Es regelt unter anderem das Impressum. Es legt fest, welche Angaben dort hingehören. Das gilt für Websites von Geschäften.
Dazu gehören etwa Name, Anschrift und ein Weg für den Kontakt.
Definition
Das DDG ist das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz. Es regelt unter anderem die Anbieterkennzeichnung, also welche Angaben in das Impressum einer geschäftlichen Website gehören. Dazu zählen etwa Name, Anschrift und ein Kontaktweg.