Recht und Datenschutz
RDG
Abkürzung für Rechtsdienstleistungsgesetz
Kurz und einfach erklärt
Das RDG ist ein deutsches Gesetz über Rat in Fragen des Rechts.
Es sagt, wer andere in solchen Fragen beraten darf.
Manchmal ist Rat als kleiner Teil einer anderen Arbeit erlaubt.
Ein Dienst darf auf seiner Website allgemein etwas erklären. Rat für einen Fall ist etwas anderes.
Definition
Das RDG ist das Rechtsdienstleistungsgesetz. Es regelt, wer außerhalb von Gerichten Rechtsdienstleistungen erbringen darf, etwa als Nebenleistung zu einer anderen Tätigkeit. Für Pflegedienste zieht es eine Grenze zwischen allgemeiner Information auf der Website und Rechtsberatung im Einzelfall.