Recht und Datenschutz
TDDDG
Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz über Datenschutz im Netz und am Telefon.
Es regelt unter anderem, wann man fragen muss, ob jemand zustimmt. Das gilt für Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Gerät.
Bei der Website eines Pflegedienstes geht es vor allem um das Zählen von Besuchern. Es geht auch um Inhalte von anderen Seiten, die eingebunden sind.
Definition
Das TDDDG ist das deutsche Gesetz zum Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten. Es regelt unter anderem, wann für Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Endgerät eine Einwilligung nötig ist. Für die Website eines Pflegedienstes betrifft das vor allem Reichweitenmessung und eingebundene Inhalte.